Hess Hans · Ständerat · 2013-03-05
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission den Antrag, die Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission fällte ihren Entscheid mit 9 zu 4 Stimmen. Die Volksinitiative wurde am 5. Januar 2012 mit 106 995 gültigen Unterschriften eingereicht. Lanciert wurde sie von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee. Die Bundeskanzlei stellte am 31. Januar 2012 fest, dass die Volksinitiative zustande gekommen ist.
Ziel der Initiative ist es, die Militärdienstpflicht abzuschaffen. Die gegenwärtige Milizarmee mit Militärdienstpflicht soll durch eine kleine, freiwillige Milizarmee abgelöst werden. Männer und Frauen sollen freiwillig Militär- und Zivildienst leisten können. Als Folge davon soll die Wehrpflichtersatzabgabe entfallen; Artikel 59 der Bundesverfassung soll entsprechend geändert werden.
Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben; deshalb sei ein grundlegender Systemwechsel erforderlich. Das Initiativkomitee äussert sich nicht zur Zukunft der Schutzdienstpflicht im Zivilschutz. Der 1996 als Ersatz für den Militärdienst eingeführte Zivildienst soll beibehalten werden und neu allen Personen offenstehen, die sich freiwillig engagieren möchten.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative am 14. September 2012 verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Der Nationalrat hat die Initiative nach seiner eingehenden und ausführlichen Debatte vom 11. und 12. Dezember 2012 mit 121 zu 56 Stimmen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen.
Unsere Sicherheitspolitische Kommission hat die Initiative am 18. Januar 2013 behandelt. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen.
Sicherheitspolitische und staatspolitische Überlegungen führten zu dieser Ablehnung. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt: Eine Freiwilligenarmee kann die Sicherheit der Schweiz nicht gewährleisten. Die Aufhebung der Wehrpflicht ist der erste Schritt zur Abschaffung der Schweizer Armee. Die Kommissionsmehrheit weist ferner darauf hin, dass Freiwilligenarmeen Rekrutierungsprobleme haben. Diese Rekrutierungsprobleme führen zu einer einseitigen und damit unerwünschten Zusammensetzung der Armee. Eine solche Freiwilligenarmee würde auch kein Vertrauen in der Bevölkerung geniessen. Überdies könnten die nötigen Bestände nicht garantiert werden.
Für die Kommissionsmehrheit ist die allgemeine Wehrpflicht das für die Schweiz massgeschneiderte Konzept. Die Armee kann so viele Kräfte in der gewünschten Qualität aufbieten, wie es die jeweilige Bedrohungslage erfordert. Dank der allgemeinen Wehrpflicht können für die Armee möglichst breite zivile Kenntnisse und Fähigkeiten nutzbar gemacht werden, was nicht zu unterschätzen ist. Schliesslich ist eine Wehrpflicht- bzw. Bürgerarmee sozial und regional durchmischt und gewährleistet eine enge Verbindung zwischen Armee und Gesellschaft.
Die Kommissionsminderheit teilt diese Auffassung nicht und beantragt, die Initiative anzunehmen. Für die Minderheit ist mit dem aktuellen System die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gewährleistet. Sie weist darauf hin, dass nur rund 45 Prozent eines Jahrgangs von Wehrdienstpflichtigen ihre Militärdienstpflicht vollständig leisten. Ich verzichte darauf, die Position der Minderheit näher darzulegen; das wird seitens der Minderheit sicher erfolgen.
Ich habe Ihnen einleitend ausgeführt, dass die Initiative von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee eingereicht wurde. Hier gilt auch: Nomen est omen. Es ist doch eindeutig zu erkennen, dass es den Initianten ein weiteres Mal darum geht, die Armee zu schwächen bzw. letztlich die Armee abzuschaffen. Dazu ist die Mehrheit unserer Kommission nicht bereit.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit, wie ich Ihnen einleitend bereits dargelegt habe, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.