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Feri Yvonne · Nationalrat · 2012-11-27

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-27

Wortprotokoll

Die Gleichstellung ist seit 1981 in der Verfassung verankert, wobei die gleichen Löhne für gleichwertige und gleiche Arbeit in Artikel 8 Absatz 3 speziell erwähnt sind. Der entsprechende Artikel des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen hält zudem fest, dass nur diejenigen Unternehmen vom Bund einen Auftrag erhalten, welche die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt gestützt auf Artikel 6 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen und im Auftrag der Beschaffungskommission des Bundes stichprobenweise Kontrollen durch, bei welchen Unternehmen, die einen Auftrag des Bundes erhalten haben, auf die Einhaltung der Gleichbehandlung von Frau und Mann bezüglich Lohngleichheit geprüft werden. Die Stichproben werden aus den auf simap.ch veröffentlichten Bundesaufträgen gezogen.

Im Jahr 2011 wurden bei fünf Unternehmen Kontrollen durchgeführt, während die Auftragsvergabe bei etwa 370 Aufträgen lag. Die Umsetzung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist somit kaum mehr als eine Farce, vom Verfassungsgrundsatz spreche ich nicht einmal.

Es ist völlig unverständlich, weshalb für gleiche und gleichwertige Arbeit nicht derselbe Lohn bezahlt werden sollte. Ich bin überzeugt, dass Sie mir alle in diesem Grundsatz zustimmen, umso mehr, als der Bund die Lohngleichheit als Kriterium für seine Auftragsvergabe definiert. Aber es braucht Ressourcen, damit dieses Kriterium auch überprüft werden kann. Der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti fordert eine Budgeterhöhung für das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann von 100 000 Franken. Das ist ein bescheidener Betrag, der eine Teilzeitstelle zur Überprüfung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen ermöglichen soll. Zudem macht dies die stichprobenmässige Überprüfung glaubwürdiger, weil sie dann mehr Fälle umfasst.

Es reicht nicht, Gesetze zu erlassen wie das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann hinsichtlich des Erwerbslebens und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, wenn die Umsetzung dieser Grundsätze beim Budget sabotiert wird. Es reicht nicht, immer nur schöne Worte zu verlieren, um dann, wenn es um die Wurst geht, andere Prioritäten vorzuschieben. Die Lohngleichheit ist kein "nice to have", sie ist die Basis für die Erwerbstätigkeit der Frauen. Die Lohngleichheit hat notabene Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialversicherungen, weil diese vom Lohn abhängen. Der Bund hat hier eine Vorbildfunktion, und er muss sie wahrnehmen. 31 Jahre nach dem Verfassungsartikel zur Gleichstellung und 16 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist es endlich an der Zeit, die nötigen Mittel zur Umsetzung zu sprechen, egal, welche anderen Prioritäten Sie sonst noch haben mögen, und egal, welche anderen Abklärungen gerade noch im Gang sind.

Die Lohngleichheit verdient Ihre Priorität! Die SP-Fraktion unterstützt deshalb klar den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti und bittet Sie, dasselbe zu tun.