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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2001-06-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung zu Artikel 53, zur Diskussion betreffend den Antrag Schmid Odilo. Ich hatte etwas Mühe mit der Erklärung von Bundespräsident Leuenberger, als er gesagt hat, selbst wenn man wollte, könnte man unter dem bestehenden Gesetz die Autofahrer nicht informieren. Aber in Artikel 57c Absatz 1 wird ja ganz klar gesagt, die Kantone würden die Strassenbenützer informieren. Da hat also mindestens die Aussage nicht ganz korrekt getönt.

Neu sind es die Kantone, welche die Strassenbenützer über aussergewöhnliche Verkehrslagen, Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverhältnisse, insbesondere auf Durchgangsstrassen, orientieren. Sie orientieren auch andere Kantone und Nachbarstaaten, soweit es die Sachlage erfordert. In Absatz 2 ist die Möglichkeit erwähnt, diese Informationsaufgabe privaten Organisationen zu übertragen. Diese beiden Bestimmungen sind den Minderheiten "in den falschen Hals" geraten. Bei Absatz 1 verlangt die Minderheit Aeschbacher, dass die Kosten für die Verkehrsinformation kostenverursachergerecht dem motorisierten Verkehr anzulasten seien.

Dazu folgende Bemerkungen: Die verursachergerechte Zuweisung der Kosten ist längst nicht so einfach, wie es die Minderheit sieht, die - so scheint mir - auf jenem Auge blind ist, mit welchem objektiv auch der Nutzen von Verkehrsinformation gesehen werden sollte, wo immer sie auch herkommt. Wem sollen beispielsweise Informationen zugerechnet werden, wenn es sich um die Tour de Suisse handelt, die ja bekanntlich von Radfahrern verursacht wird, oder Verkehrsinformationen im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen wie Fasnachtsumzügen, der Street Parade oder beispielsweise Demonstrationen von Gewerkschaften?

Sie sehen, wie absurd der Antrag der Minderheit Aeschbacher ist. Bitte lehnen Sie ihn ab.

In Absatz 2 wird den Kantonen erlaubt, diese Informationsaufgabe privaten Organisationen zu übertragen. Hier möchte ich meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Vorstandsmitglied des ACS, Sektion Zürich.

Der Antrag Aeschbacher wurde leider von der Kommissionsmehrheit übernommen. Er verlangt, dass diese Informationsaufgabe nur Organisationen übertragen werden darf, die selbst keine verkehrspolitischen Interessen vertreten. Diese Bestimmung zeugt von einer etwas eigenartigen Haltung und kann nicht anders interpretiert werden, als dass damit den Verkehrsverbänden TCS und ACS eins ausgewischt werden soll. Diese Verbände haben nun seit Jahrzehnten diese Aufgabe gut, professionell und - so weit ich feststellen kann - auch objektiv wahrgenommen. Es gibt wohl kaum einen plausiblen Grund, gerade diese Organisationen nun auszuschliessen. Sie bieten ja auch andere Dienstleistungen an, die von ihren Mitgliedern bezahlt werden, aber vielfach im Interesse einer breiteren Öffentlichkeit sind.

Es gibt auch andere Beispiele, die mit dieser Ausschlussklausel vermutlich aber nicht gemeint sind, beispielsweise die Mitfahrzentrale des VCS. Ich würde mich auch nicht daran stossen, wenn der Verband öffentlicher Verkehr, der ja von Kollege Vollmer präsidiert wird, entsprechende Informationen zum öffentlichen Verkehr abgeben würde. Aber diese von Missgunst geprägte Formulierung gehört nicht ins Gesetz.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.