Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-27
Wortprotokoll
Es wurde in den Eintretensvoten bereits sehr viel gesagt. Ich möchte mich auf drei Punkte beschränken: eine finanzpolitische Beurteilung des Budgets vornehmen, dann den Handlungsspielraum im Budget 2013 kurz ausleuchten und ein paar Konjunkturprognosen vom Herbst noch einmal aufnehmen und schauen, wie die nächsten Jahre aussehen.
Das Budget, wie es der Bundesrat verabschiedet hat - ich sage "wie es der Bundesrat verabschiedet hat", es hat sich nämlich durch Ihre Diskussionen noch etwas negativ verändert -, weist ein Defizit von 363 Millionen Franken aus. Im Vergleich zum Vorjahr, wo wir ein ausgeglichenes Budget hatten, sind die Ausgaben mit 1,2 Prozent doppelt so stark gewachsen wie die Einnahmen. Das heisst, es entsteht eine Einnahmenlücke. Daran sehen Sie auch, dass das, was man immer dem Finanzdepartement vor allem vorgeworfen hat, nämlich dass wir bei den Einnahmen zu pessimistisch budgetieren, nicht so ist. Wir budgetieren realistisch, und wir sehen jetzt bei den Einnahmen 2012, dass wir im Budget zu optimistisch waren. Es hat einen gewissen Einbruch bei der direkten Bundessteuer gegeben, also bei den Einkommenssteuern, auch bei der Gewinnsteuer, bei der Mineralölsteuer und bei den Zöllen. Das werden wir dann in der Rechnung 2012 sehen, und das wirkt sich natürlich auf das kommende Jahr aus.
Das Einnahmenwachstum wird im Moment durch die aktuelle Konjunkturschwäche gebremst. Wir gehen davon aus, dass wir diese im Laufe des nächsten Jahres überwinden werden. Das Ausgabenwachstum bleibt ungefähr gleich hoch wie im Vorjahresbudget, nämlich 1,6 Prozent. Es liegt aber unter dem Wirtschaftswachstum. Beim Wirtschaftswachstum gehen wir nominal von 2,0 Prozent aus. Wir haben glücklicherweise 2003 eine Schuldenbremsenregelung eingeführt bzw. in Kraft gesetzt. Diese Schuldenbremse trägt der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Das heisst, in der gegenwärtigen Situation, wo wir eine konjunkturelle Unterauslastung haben, erlaubt sie ein Defizit, und im umgekehrten Fall würde sie Überschüsse verlangen. Das ist der Meccano der Schuldenbremse, und ich denke, es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich das bewährt, dass es richtig ist. Das ermöglicht nämlich auch eine stetige Aufgabenerfüllung und nicht dauernd eine heraufzusetzende oder zu reduzierende Aufgabenerfüllung. Wir können hier einigermassen konstant weiterfahren.
Trotz dieses Defizits ist ja der Haushalt strukturell - das heisst korrigiert um konjunkturell bedingte Mindereinnahmen - im Gleichgewicht. Die Schuldenbremse würde noch mehr konjunkturelles Defizit zulassen, nämlich 516 Millionen Franken. Der Bundesrat beansprucht in seinem Budget ein Defizit von 363 Millionen Franken, das heisst, es ist noch ein struktureller Überschuss von 153 Millionen Franken gegeben. Das sind etwa 0,2 Prozent der Ausgaben. Es ist also eigentlich schon ein starkes Stück, Herr Nationalrat Aeschi, hier von einem fahrlässigen Defizit zu sprechen! Es ist ein Defizit, das im Rahmen der Schuldenbremse möglich ist und eben gerade die konjunkturellen Bewegungen ausgleicht: Das ist der Sinn und Zweck der Schuldenbremse.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sie funktioniert, vor allem in den Jahren 2008, 2009 und 2010, wo gerade das Zusammenspiel mit dem Konjunkturfaktor ermöglicht hat, die Ausgaben einigermassen konstant durchzuziehen und trotzdem nicht in eine Schuldenlast hineinzugeraten, die von der Schuldenbremse nicht gedeckt wäre. Das ist auch ihr Sinn und Zweck. Wir werden Ihnen in einem Bericht das Funktionieren der Schuldenbremse noch einmal aufzeigen und gerade auch diesen Konjunkturfaktor noch einmal beleuchten. Ich denke, es ist immer wieder gut, wenn man sich vergegenwärtigt, wie das System funktioniert.
Der finanzpolitische Spielraum ist eng; das haben Sie gesehen. Es ist davon auszugehen, dass es in Zukunft so bleiben wird. Das zeigt auch der Finanzplan 2014-2016. Er erfüllt die Vorgaben und hält die Schuldenbremse mit Ausnahme des Jahres 2014 ein. Wir haben aber auch keine Reserven mehr, d. h., wir haben strukturelle Saldi von minus 0,1 bis 0,2 Milliarden Franken; es bleibt also praktisch nichts übrig.
Ein Blick auf die hängigen Geschäfte, welche noch nicht in die Zahlen des Finanzplans eingearbeitet sind, zeigt, dass wir mit Mehrbelastungen bis zu 1,7 Milliarden Franken rechnen müssen, wenn wir gewisse Projekte umsetzen wollen. Zu diesen finanzpolitischen Schwergewichten gehört innerhalb der Steuerreform die Ehepaar- und Familienbesteuerung - wir haben jetzt eine Vernehmlassung in diesem Bereich. Diese Besteuerung würde uns ab 2015 in der vorgelegten Form 950 Millionen Franken kosten. Dann käme die Weiterführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie gemäss Ihrem Rückweisungsauftrag dazu; ab 2014 würde das 210 Millionen Franken ausmachen. Ausserdem fordert eine parlamentarische Initiative auch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital: Das würde 285 Millionen Franken ausmachen. Wenn Sie das zusammenzählen, sehen Sie, dass allein diese drei Projekte ein Minus von fast 1,5 Milliarden Franken ergeben würden.
In diesem Zusammenhang noch Folgendes: Wir sprechen immer davon, dass die Unternehmenssteuerreform II noch nicht verdaut sei und dass auch in der [PAGE 1866] Unternehmenssteuerreform III bestimmte Projekte enthalten seien, nicht zuletzt zur Frage der Besteuerung der Holding- und der gemischten Gesellschaften sowie zur Frage des "ring fencing". Wir werden im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III auch die Unternehmenssteuerreform II noch einmal anschauen. Es liegt eine Motion des Ständerates vor, die auf die Schwachstellen der Unternehmenssteuerreform II hinweist, vor allem auf jene mit Bezug auf das Kapitaleinlageprinzip, aber auch auf andere Schwierigkeiten, die wir dort haben, beispielsweise die Teilbesteuerung der Dividenden, die sehr tief ist und auch noch einmal infrage gestellt werden kann. In jedem Fall werden wir das Kapitaleinlageprinzip im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III im Sinne der Motion des Ständerates anschauen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass mit der Unternehmenssteuerreform II durch das Kapitaleinlageprinzip die natürlichen Personen entlastet werden, die Unternehmenssteuerreform III hingegen auf die Entlastung der Unternehmen ausgerichtet ist. Da geeignete Modalitäten zu finden ist nicht einfach, aber wir werden Ihnen trotzdem einen Vorschlag vorlegen, mit dem wir das Problem erledigen können.
Eine Mehrbelastung durch verschiedene Projekte in der Grössenordnung, wie ich sie genannt habe, kann der Bundeshaushalt ohne zusätzliche Anstrengungen nicht verkraften. In den nächsten Jahren können wir noch von den tiefen Zinssätzen profitieren, sie entlasten unser Budget; das wird aber nicht ewig so sein. Wir haben bei den Zinsen ja eine Entlastung von rund einer Milliarde Franken. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir daneben in den letzten Jahren auch noch Schulden abgebaut haben, obwohl wir uns in einer schwierigen Situation befanden. Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass wir auf der Einnahmenseite nicht mit positiven Überraschungen rechnen können, das zeigen die Hochrechnungen für 2012 bereits heute.
Damit wir auch in Zukunft den nötigen Handlungsspielraum haben, sprechen wir immer wieder über Massnahmen im Rahmen von Konsolidierungen und Aufgabenüberprüfungen. Wir werden Ihnen ein Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vorlegen. Dieses wird zu einer Entlastung von rund 700 Millionen Franken führen, das entspricht einem Prozent der Ausgaben von 2014. An die Adresse all jener, die sich bereits in der heutigen Diskussion dazu geäussert haben: Ich bin froh, wenn Sie dann das Gesamtpaket anschauen und es auch als Ganzes ansehen, sodass wir nicht wieder ein Déjà-vu-Erlebnis haben, indem jeder aus seiner Optik zwar gewisse Massnahmen für sehr sinnvoll hält, die anderen aber für weniger sinnvoll.
Herr Nationalrat Schwander, Sie sagen, wir müssten einfach Prioritäten setzen. Wir können lange darüber diskutieren, wo die Prioritäten liegen; von Ihrer Seite aus gesehen liegen sie wahrscheinlich nicht am gleichen Ort wie von der anderen Seite aus gesehen. Da können wir also noch einige Diskussionen führen. Nachdem ich gehört habe, was für eine unbegreifliche Ausgabenentwicklung es in bestimmten Bereichen gibt, bin ich auf jeden Fall froh, wenn all diejenigen, die sich so geäussert haben, beim Budget nicht auch noch das Ihrige dazutun, dass die Ausgabenentwicklung so weitergeht. Ich vertraue darauf, dass Sie sich dann daran halten und keine Zusatzanträge stellen werden.
Mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket kommen wir im Übrigen auch einem Auftrag Ihrerseits nach und werden das selbstverständlich auch so umsetzen.
Bevor wir in die Detailberatung einsteigen, möchte ich Sie noch einmal auf den Handlungsspielraum hinweisen, den wir gerade auch für diese Detailberatung haben. Vor der Beratung in den zuständigen Kommissionen haben wir noch einen Handlungsspielraum von 153 Millionen Franken gehabt. Sie haben diesen an sich schon mit der BFI-Botschaft für die Jahre 2013-2016 reduziert, mit der Sie eine Erhöhung um 56 Millionen Franken vorsehen. Wir haben also jetzt beim Einstieg in das Budget noch einen Handlungsspielraum von 97 Millionen Franken. Dass man damit nicht spielen kann, ist, denke ich, allen klar.
Zu einer Bemerkung von Herrn Nationalrat Thomas Müller zur Entwicklung im Asylbereich: Wir haben darüber diskutiert, wir wissen, dass die Kosten höher sein werden als das, was wir budgetiert haben. Aber die Budget-Deadline ist Ende Juni. Wir werden diese Kosten, die dann allenfalls zusätzlich zu berücksichtigen sind, mit einem Nachtragskredit aufnehmen.
Zu den Konjunkturprognosen: Im Herbst haben verschiedene Institute ein Sinken des Wachstums für 2012 und 2013 prognostiziert. Wir haben das beim Bund mit unserer Expertengruppe auch gemacht und korrigiert. Wir gehen für 2012 von einem Wachstum von 1 Prozent aus und fürs nächste Jahr von 1,4 Prozent. Herr Nationalrat Vischer hat gesagt, das sei sehr optimistisch. Wir sind aber realistisch optimistisch. Ich denke, das ist durchaus eine Annahme, die man treffen kann. Wir haben jetzt kein Impulsprogramm vorgesehen. Wir beobachten aber selbstverständlich die Situation. Wenn es sich als notwendig erweisen würde, wären wir auch bereit, in kurzer Zeit dann geeignete Massnahmen zu ergreifen, um hier auch Unterstützung zu leisten. Das Budget basiert auf Prognosen der Expertengruppe vom Juni, also nicht auf den nachgeführten Prognosen. Wir haben aber verschiedene Szenarien durchgerechnet, auch ein Bad-Case-Szenario untersucht. Dieses zeigt ebenfalls, dass wir dank dem Konjunkturfaktor der Schuldenbremse eigentlich in allen möglichen Situationen mit einem schuldenbremsenkonformen Budget rechnen können.
Der Bundesrat wird den Weg der konjunkturell verträglichen Sicherung des Haushaltgleichgewichts konsequent weitergehen, das haben wir in den letzten Jahren auch gemacht. Wir sind uns sicher alle darin einig, dass gesunde Finanzen für unseren Standort wichtig und auch eine zentrale Rahmenbedingung für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in unserem Land sind. Ich möchte Sie darum bitten, auch in Zukunft mit Bedacht und finanzpolitischer Umsicht zu legiferieren und das nicht nur hier im Rahmen der Budgetberatung unter Beweis zu stellen, sondern dann auch, wenn wir über Sachvorlagen diskutieren.