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preparatory:AB 130469

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-27

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat beim Voranschlag 2013 insgesamt fünf Bundesbeschlüsse und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2012 einen Bundesbeschluss zu verabschieden.

Der Bundesbeschluss I über den Voranschlag 2013 und der Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2013 des ETH-Bereichs finden sich im Anschluss an den Zahlenteil der Fahne. Da von der Finanzkommission keine Änderungen beantragt werden, gibt es zu den anderen Bundesbeschlüssen, zu den Sonderrechnungen, keine Fahne. Wir verweisen deshalb auf Band 4 der Botschaft.

Zum Budgetentwurf des Bundesrates: Am 22. August 2012 hat der Bundesrat die Budgetbotschaft verabschiedet. Unsere Verwaltungsdelegation leitete dann der Kommission noch eine Nachmeldung zu. Sie finden die betreffende Voranschlagsposition entsprechend gekennzeichnet auf der Fahne. Es handelt sich um den budgetmässigen Nachvollzug eines Entscheids der Räte betreffend den Teuerungsausgleich für die Einkommen und Vorsorgeleistungen der Ratsmitglieder, der in der Kommission zu keinen Diskussionen Anlass gab.

Zu den volkswirtschaftlichen Annahmen: Der Voranschlag geht von folgenden Annahmen aus: von einem Wachstum des realen BIP um 1,5 Prozent, von einem Wachstum des nominalen BIP um 2 Prozent, von einer Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise um 0,5 Prozent, von langfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel 1,3 Prozent betragen, von kurzfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel 0,2 Prozent betragen, von einem Wechselkurs zwischen US-Dollar und Franken von 0.95 im Jahresmittel und von einem Wechselkurs zwischen Euro und Franken von 1.20 im Jahresmittel.

Zu den wichtigsten Zahlen: Der Bundesrat legt dem Parlament unter Einbezug der Nachmeldung der Verwaltungsdelegation einen Budgetentwurf mit einem Gesamtaufwand von 64,73 Milliarden Franken und mit Erträgen von 64,43 Milliarden Franken vor. Der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt damit rund 300 Millionen Franken.

Der Voranschlag ist schuldenbremsenkonform. Für das Budgetjahr 2013 beträgt der K-Faktor, der den Zustand der Konjunktur in den Haushalt überträgt, 1,008. Das ist in Band 1 auf Seite 19 zu sehen. Das heisst, die budgetierten Einnahmen werden mit dem Faktor 1,008 multipliziert, was den Ausgabenplafond gemäss Schuldenbremse ergibt. Das nach Schuldenbremse zulässige konjunkturelle Defizit beträgt so 0,8 Prozent der Einnahmen, das sind 516 Millionen Franken. Da das ordentliche Finanzierungsergebnis ein Defizit von 363 Millionen vorsieht, besteht im Haushalt immer noch ein struktureller Überschuss von 153 Millionen Franken.

Ich werde Ihnen nun die Entwicklung auf der Einnahmenseite etwas näher erläutern, Kollege Gschwind wird sich dann mehr zur Entwicklung der Ausgaben äussern.

Die für 2013 veranschlagten Einnahmen steigen gegenüber dem Budget 2012 um 0,6 Prozent auf rund 64,5 Milliarden Franken. Das bescheidene Wachstum ist zum Teil auf Basiseffekte zurückzuführen. Der Voranschlagswert 2012 ist im Vergleich zur aktuellen Schätzung zu hoch, weil die Wirtschaftsaussichten für dieses Jahr inzwischen weniger optimistisch sind. Nimmt man die Einnahmenschätzung von Ende 2012 als Basis, beträgt die Zunahme 1,8 Prozent.

Mit 22,6 Milliarden Franken ist die Mehrwertsteuer die ertragreichste Steuer des Bundes. Die Mehrwertsteuereinnahmen steigen gegenüber dem Voranschlag 2012 um nur 0,4 Prozent. Da die Schätzung für 2012 unter dem entsprechenden Budgetwert liegt, beträgt das Wachstum jedoch 2,2 Prozent.

Mit budgetierten Einnahmen von rund 19 Milliarden Franken folgt die direkte Bundessteuer an zweiter Stelle. Gegenüber dem Voranschlag 2012 steigen die Einnahmen aus dieser Steuer um 234 Millionen Franken: Einer Zunahme um 459 Millionen bei den natürlichen Personen steht ein Rückgang um 255 Millionen bei den juristischen Personen gegenüber. Bezüglich Inspektion und Kontrolle der Buchführung der Betriebe wurde in der Finanzkommission rege darüber diskutiert, ob zum Schutz der ehrlichen Betriebe und zur Einnahmesicherung bei vorkommenden Fehlern Bedarf für einen Ausbau des Personalbestandes besteht.

Zur Verrechnungssteuer: Mit einer Zunahme von 14,9 Prozent weist sie in absoluten Zahlen die grösste Zunahme gegenüber dem letztjährigen Voranschlag auf. Bekanntlich sind die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer ziemlich schwierig zu schätzen. Da es in den letzten Jahren zu erheblichen Abweichungen zwischen Einnahmeschätzungen und tatsächlichem Ertrag kam, wurde die Schätzmethode nun angepasst.

Bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer wirken sich die Beschlüsse zum Kapitaleinlageprinzip aus; Näheres dazu finden wir auch in Band 3 auf den Seiten 8ff. Aus dem Kapitaleinlageprinzip entstehen Mindereinnahmen, wenn steuerbare Dividenden durch die steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven ersetzt werden. Der Bundesrat stellt die Auswirkungen auf die Einnahmen in Band 3 der Botschaft vertieft dar. Insgesamt wurden gemäss Botschaft rund 950 Millionen Franken zugunsten von natürlichen Personen in der Schweiz ausgeschüttet. Die Mindereinnahmen belaufen sich so auf 285 Millionen Franken bei den Einkommenssteuern 2012 und auf 333 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer. Zum Kapitaleinlageprinzip liegen etliche parlamentarische Vorstösse vor.

Noch etwas zu den Schulden: Die Schulden nehmen wieder zu: von 110,5 Milliarden Franken in der Rechnung 2011 auf 112,6 Milliarden Franken im Voranschlag 2013. Dass dies im [PAGE 1853] internationalen Quervergleich ein hervorragender Wert ist, um den uns alle beneiden, braucht hier nicht betont zu werden.

Zur Kommissionsberatung: Wo hat die Kommission vor allem Änderungen vorgenommen? Insgesamt beantragt die Kommissionsmehrheit nur wenige Änderungen. Die grössten Änderungen sind der budgetmässige Nachvollzug der Beschlüsse der Räte im Rahmen der BFI-Botschaft. Dies führt zu Aufstockungen von rund 56 Millionen Franken. Sie finden diese Aufstockungen auf der Fahne mit einer entsprechenden Kennzeichnung in der Spalte "Bemerkungen". Die Finanzkommission hat also nur das nachvollzogen, was Sie bereits beschlossen haben.

Aufgestockt hat die Kommission auch beim Personal der Eidgenössischen Zollverwaltung. Sie ist damit einem Nachtrag der Sicherheitspolitischen Kommission gefolgt, das Personal des Grenzwachtkorps zu erhöhen. Bei den Querschnittanträgen lehnte die Kommission Anträge auf eine Kreditsperre bei den Personalausgaben und beim Sach- und Betriebsaufwand ab. Wir werden das in der Detailberatung diskutieren.

Wie haben sich die Gesamtzahlen nun verändert? Sie können dies auf der Fahne in Teil B sehen, und zwar unter dem Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2013. Die Beschlüsse der Finanzkommission haben in Artikel 1, "Erfolgsrechnung", zu folgenden Änderungen geführt: Die Aufwände gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a steigen um 33 Millionen Franken - ein Teil der Erhöhung im Voranschlag aufgrund der Beschlüsse bei der BFI-Botschaft wirkt sich bei den ETH mit rund 32 Millionen aus. Damit steigt gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Aufwandüberschuss auf 333 Millionen Franken. Der Spielraum zur Schuldenbremse beträgt damit knapp 95 Millionen Franken.

Zum Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2012: Der Bundesrat ersucht um Zustimmung zu den dreizehn Kreditnachträgen im Umfang von 135 Millionen Franken. Die Nachtragskredite führten zu keinen Anträgen in den Subkommissionen und der Kommission. Wir beantragen Ihnen, alle Nachtragskredite zu bewilligen.

Ganz kurz zu den Abstimmungsergebnissen der Bundesbeschlüsse: Beim Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2013 beantragt Ihnen die Finanzkommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, dem Voranschlag 2013 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Finanzkommission zuzustimmen. Zum Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2013, Band 4, Seite 13, beantragt die Kommission mit 25 zu 0 Stimmen einstimmig Zustimmung. Zum Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2013, Band 4, Seite 23, beantragt sie ebenfalls einstimmig Zustimmung mit 25 zu 0 Stimmen. Zum Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2013 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Band 4, Seite 51, beantragt sie Zustimmung mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Zum Bundesbeschluss V zum Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2013, Band 4, Seite 62, beantragt sie einstimmig Zustimmung mit 25 zu 0 Stimmen. Schliesslich beantragt sie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2012, gemäss Botschaft vom 21. September 2012, Seite 7, ebenfalls Zustimmung, und zwar mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen.