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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-21

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Wir haben es heute mehrfach gehört: Alkohol ist nach wie vor eine der massgeblichen Unfallursachen im Strassenverkehr. Es ist statistisch festgestellt worden, dass bei über 20 Prozent der tödlichen Unfälle Alkohol im Spiel ist.

Wenn es gelingen sollte, dem Parlament schmackhaft zu machen, den Alkoholgrenzwert auf 0,5 Promille herabzusetzen, haben wir im Kampf gegen alkoholisiertes Fahren einen ersten Markstein gesetzt. Es braucht daneben aber auch die Möglichkeit, diese Situation zu kontrollieren. Eines der wichtigsten Probleme beim Alkohol ist, dass man die Leute, die nur leicht oder mittel alkoholisiert sind, nicht ohne weiteres erkennt. Gemäss heutiger Regelung ist es so, dass man zuerst entweder einen Unfall verursachen oder zumindest durch auffälliges Fahren die Aufmerksamkeit der Polizeiorgane auf sich ziehen muss. Erst dann, bei Auffälligkeit oder bei Verursachen eines Unfalles, kann die Polizei eine Atemluftkontrolle anordnen, allenfalls auch eine Blutalkoholkontrolle. Das ist äusserst unbefriedigend und verhindert eben gerade eine systematische und zuverlässige Überwachung derjenigen, die alkoholisiert Auto fahren.

Wir haben es heute mehrfach gehört:

Es ist die Absicht aller hier, dafür zu sorgen, dass nicht weiterhin mit alkoholisierten Fahrern auf unseren Strassen gerechnet werden muss; diese gehören nicht ans Steuer.

Die Schweiz wäre nicht der einzige Staat, der die verdachtsfreie Atemluftkontrolle einführen würde. Das hat sich bereits in anderen Staaten bewährt und sollte bei uns auch so rasch als möglich eingeführt werden. Es muss nicht ein zusätzlicher Aufwand entstehen; es muss nur die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Polizei im Rahmen ihrer übrigen Kontrollen, die übrigens niemand bestreiten würde - die üblichen Verkehrskontrollen, wo an den Motorfahrzeugen Licht, Pneus usw. kontrolliert werden -, einen Atemlufttest vornehmen und so jene Autofahrer erfassen kann, die alkoholisiert sind, aber nicht offensichtliche Anzeichen dieser Alkoholisierung erkennen lassen.

Man hat in Untersuchungen festgestellt, dass viele tatsächlich mit 0,4 oder 0,5 Promille oder mehr belastete Autofahrer von der Polizei in einer ersten Kontrolle nicht als verdächtig festgestellt wurden, sondern erst bei der Blutalkoholkontrolle oder beim "Blastest". Es gibt also eine hohe Dunkelziffer, die nicht erfasst wird, die wir aber erfassen müssen.

Wenn wir mit den Blutalkoholwerten, mit der Stigmatisierung des Fahrens in alkoholisiertem Zustand, auch eine präventive Wirkung erzielen wollen, wenn wir mit den Massnahmen, die im Bereich des Führerausweisentzuges geschaffen werden, wirklich eine gute, präventive, durchschlagende Wirkung erzielen wollen, müssen wir unbedingt auch dafür sorgen, dass dies kontrolliert werden kann.

Ich verstehe im Übrigen nicht, wie man sich dieser Kontrolle widersetzen kann. Es geht nicht um eine Blutentnahme, die einen Eingriff in den Körper des Menschen bedingt. Es geht um eine sehr einfache, sehr schnell durchführbare Kontrolle, die niemanden verletzt und nicht schwieriger durchzuführen ist, als wenn ein Fahrer aussteigen, seinen Kofferraum öffnen und der Polizei sein Pannendreieck vorweisen muss. Es ist notwendig, dass nicht nur kontrolliert wird, ob das Fahrzeug in Ordnung ist, sondern auch, dass der Lenker "in Ordnung" ist. Auch das muss kontrolliert werden können, genau gleich, wie man Fahrzeug und Ausrüstung kontrolliert.

Deshalb bitte ich Sie sehr, den Antrag der Minderheit Föhn abzulehnen und mit der Mehrheit dem bundesrätlichen Antrag zu folgen.