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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-03-18

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission ist heute mit 13 zu 11 Stimmen bei ihrem Entscheid geblieben - es ist etwas weniger als das letzte Mal, aber das ist auf die Kommissionszusammensetzung zurückzuführen, die ja in der zweiten und dritten Runde oftmals relativ zufällig ist; zudem waren nicht alle anwesend.

Ich bitte Sie, versuchen Sie, von parteipolitischen Aspekten zu abstrahieren. Es geht nicht darum, welche Partei in Ihrem Kanton mit dem einen oder dem anderen System mehr Sitze gewinnen oder verlieren würde. Wir sind von der Verfassung eingesetzt, um eine staatsrechtliche Frage zu beurteilen - anstelle des Bundesgerichtes. Deswegen dürfen wir nicht politisch urteilen, sondern müssen rechtlich urteilen. Und hier muss ich Sie darauf hinweisen, dass das Bundesgericht entgegen vielem, was immer wieder gesagt worden ist und gesagt wird, das Majorzsystem zulässt. Es lässt das Proporzsystem zu, es lässt aber auch das Majorzsystem zu, wenn es in der Verfassung so umschrieben ist, dass es auf Gesetzesebene umgesetzt werden kann. Wenn aber das Proporzwahlsystem in der Verfassung auf eine Art und Weise postuliert wird, in der es gar nicht umgesetzt werden kann, dann ist das Bundesgericht der Meinung, das sei nicht bundesrechtskonform.

Das Mischsystem, das von den Herren Gmür, Rutz und anderen immer wieder angeführt wird, mag im Kanton Schwyz schon gewollt sein, aber lesen Sie doch die Verfassung des Kantons Schwyz. Dort heisst es: "Jede Gemeinde bildet einen Wahlkreis" - d. h., es gibt keine Wahlkreisverbände. Weiter heisst es, jede Gemeinde habe Anspruch auf mindestens einen Sitz, und gleichzeitig heisst es, innerhalb des Wahlkreises werde nach dem Proporzwahlsystem gewählt. Nun gibt es aber 13 Gemeinden mit nur einem Mandat, und deswegen ist es einleuchtend, dass eben dieses Proporzwahlsystem gar nicht umsetzbar ist. Es wird im Kanton Schwyz kein Gesetz möglich sein, das diese Verfassung ausführt und das Proporzwahlsystem integral aufnehmen kann; das wird nicht möglich sein. Deswegen ist die Verfassung ein Etikettenschwindel, ich muss es leider nochmals wiederholen.

Es gibt Kantone - Zürich, Aargau, auch mein Kanton, Solothurn -, die haben früher ihre Wahlkreise vergrössert, um eben dieses natürliche Quorum herabzusetzen und um dem Proporzwahlsystem gerecht zu werden. Diese Kantone kämen sich jetzt irgendwie betrogen vor, wenn Sie eine Bestimmung gewährleisten würden, die das Proporzwahlsystem bloss nominell propagiert, es aber nicht umsetzen kann.

Es wird oft auch ausgeführt, die Kantone seien souverän. Wir haben aber auch beispielsweise vor Kurzem, im Jahr 2006, die Verfassung des Kantons Genf wegen einer anderen Bestimmung oder früher eine Bestimmung des Kantons Jura nicht gewährleistet. Wenn wir Verfassungen nur nach dem Kriterium beurteilen würden, ob sie vom Kantonsvolk unterstützt und genehmigt worden sind oder nicht, müssten wir das Gewährleistungssystem abschaffen. Wir haben nur über Verfassungen zu befinden, die vom Volk in seinem Kanton gutgeheissen worden sind, sonst kämen sie gar nicht zur Gewährleistung. Das ist daher keine Begründung.

Der Hinweis auf die Nationalratswahlen verfängt erst recht nicht. Frau Bundesrätin Sommaruga hat zu Recht ausgeführt, dass die Kantone im Bundesstaat eine völlig andere Stellung haben als die Gemeinden in einem Kanton. Es gibt keinen Kanton, der ein Gemeindemehr ähnlich dem Ständemehr auf Bundesebene kennt. Deswegen ist dieser Vergleich unzulässig. Es ist auch noch nie jemandem in den Sinn gekommen, auf Bundesebene eine entsprechende Korrektur zu verlangen.

Deswegen bitte ich Sie im Namen Ihrer Staatspolitischen Kommission, diese Gewährleistung von Paragraf 48 Absatz 3 nicht zu erteilen, sich dem Bundesrat anzuschliessen und bei Ihrem Entschluss vom letzten Montag zu bleiben.

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