Gmür Alois · Nationalrat · 2013-03-18
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-18
Wortprotokoll
Als Schwyzer und Nichtjurist verstehe ich die vor allem juristischen Vorbehalte zu Paragraf 48 Absatz 3 unserer Kantonsverfassung nicht. Bezüglich Nationalratswahlen steht in Artikel 149 Absatz 2 der Bundesverfassung genau dasselbe wie im jetzt umstrittenen Paragrafen 48 Absatz 3 der Schwyzer Kantonsverfassung, nämlich dass nach dem Grundsatz des Verhältniswahlverfahrens gewählt wird. Es ist auch bei den Nationalratswahlen so, dass die Wahlen in kleineren Kantonen zu Majorzwahlen werden, und dasselbe ist im Kanton Schwyz in kleinen Gemeinden so. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Nationalratswahlen bundesrechtskonform und gerecht sind, die Schwyzer Kantonsratswahlen aber nicht.
Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Ständerat gesagt, die Nationalratswahlen seien eine Ausnahme vom Rechtsgleichheitsgebot bzw. von der Wahlrechtsgleichheit. Wenn man aber Artikel 149 der Bundesverfassung genau liest, sieht man: Da steht nichts von einer Ausnahme.
Ich war im Schwyzer Kantonsrat, als über diese Verfassung debattiert wurde. Es war allen klar, dass eine Kombination von Majorz und Proporz gewollt war; das steht auch in den Ratsprotokollen. Man wollte keine wahlkreisübergreifende Parteistimmenauswertung, zumal es in den kleinen Gemeinden keine Parteien gibt. Ich zitiere den damaligen Chef der SVP-Fraktion, der sagte: "Es ist auch nicht erforderlich, in den Bestimmungen ausdrücklich zu erwähnen, dass in den Einerwahlkreisen das Majorzverfahren zur Anwendung gelangt. Das ist bereits naturgemäss so. Im Ergebnis stellt das [PAGE 342] Schwyzer Wahlverfahren somit eine Mischung zwischen Proporz- und Majorzsystem dar."
Noch unverständlicher wird es für mich, wenn angeblich ein reines Majorzsystem bundesrechtskonform sein soll. Damit wären die kleinen Parteien in unserem Kanton massiv benachteiligt, und es würde bedeuten, dass mehr Stimmen nicht ausgewertet werden respektive unter den Tisch fallen würden. Bei den heutigen politischen Verhältnissen im Kanton Schwyz - ich habe das vom kantonalen Justizdepartement ausrechnen lassen - würde die politische Rechte bei einem Majorzsystem um drei bis fünf Sitze zulegen. Das Umgekehrte wäre der Fall, wenn ein reiner Proporz eingeführt würde. In diesem Fall würde die politische Linke um drei bis fünf Sitze zulegen.
Der Kanton Schwyz ist ein urdemokratischer Kanton. Wir Schwyzer sind skeptisch und sagen lieber einmal mehr Nein als Ja. Zur Schwyzer Verfassung und zu Paragraf 48 Absatz 3 haben 60 Prozent der Schwyzer Ja gesagt. Das seit 115 Jahren praktizierte Wahlsystem ist ein vernünftiger Mittelweg und ein guter Kompromiss zwischen Majorz und Proporz und wird seit je als gerecht empfunden. Ich danke Ihnen, wenn Sie dies, wie das die CVP-Fraktion auch macht, respektieren und das bisherige Wahlsystem auch in Zukunft akzeptieren.