Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2013-03-18
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich erreichen, dass es keine doppelte Nichtbesteuerung von Betriebsstätten und Grundstücken im Ausland gibt. Ich will verhindern, dass es die Möglichkeit gibt, eine doppelte Nichtbesteuerung zu haben. Es gibt gute Gründe, dies zu beantragen.
Eine natürliche Person ist in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz hat. Da es aber auch Staaten gibt, die Einkünfte bereits an der Quelle besteuern, kommt es zu Doppelbesteuerungen. Die Schweiz verlangt aber nicht, dass das Einkommen im Ausland tatsächlich besteuert wird.
Das Steuerharmonisierungsgesetz und das Gesetz über die direkte Bundessteuer widersprechen sich in diesem Punkt: Das Steuerharmonisierungsgesetz verbietet es den Kantonen und Gemeinden, Grundstücke und Geschäftsvermögen im Ausland und die damit erzielten Einkünfte von der Steuerpflicht zu befreien. Aber gleichzeitig sieht das Gesetz über die direkte Bundessteuer die Steuerbefreiung der Einkünfte aus Grundstücken und Betriebsstätten im Ausland und des damit erwirtschafteten Unternehmensgewinns vor. Aufgrund dieses Widerspruchs beantrage ich mit der parlamentarischen Initiative, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern sei, dass Grundstücke und Betriebsstätten im Ausland, und zwar vor allem in Niedrigsteuerländern, und die Einkünfte, die natürliche und juristische Personen damit erzielen, nicht mehr von der Steuerpflicht ausgenommen werden können.
Selbstverständlich soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden, aber eben auch eine Nichtbesteuerung, vor allem weil zahlreiche Staaten keine Doppelbesteuerungsabkommen haben, die das regeln, und keine Besteuerung vorsehen. Es ist aus Sicht der Steuergerechtigkeit bedenklich, dass Doppelbesteuerungsabkommen zwar verhindern, dass Einkünfte doppelt besteuert werden, aber nicht verhindern, dass Einkünfte gar nicht besteuert werden.
Mit der Annahme meiner parlamentarischen Initiative in der ersten Phase wäre es möglich, das Problem der doppelten Nichtbesteuerung zu vertiefen. Es gibt Handlungsbedarf, weil die aktuelle Praxis in Widerspruch zu unserer Bundesverfassung steht, die die Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsieht. Während Einkünfte aus Geschäftsbetrieben, Betriebsstätten oder Grundstücken in der Schweiz steuerpflichtig sind, gilt dies nicht für Einkünfte aus dem Ausland.
Die Besteuerung auf nationaler sowie kantonaler Ebene von Einkünften aus Grundstücken und Betriebsstätten im Ausland soll auf dem Gerechtigkeitsprinzip beruhen: Alle Steuerpflichtigen, natürliche und juristische Personen, müssen gleich behandelt werden, unabhängig von ihren Einkommen und Vermögen, egal, wo es erwirtschaftet wurde.