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Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-03-18

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-18

Wortprotokoll

Die beiden Initiativen wollen das Gleiche. Sie wollen, dass die Rechtsgrundlagen für alle Entschädigungen an die Ratsmitglieder und für die Beiträge an die Fraktionen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Nach geltendem Recht können wir heute in eigener Sache die meisten dieser Beträge jederzeit, sooft wir wollen und in beliebiger Höhe festlegen - ohne Kontrolle, ohne Bremse.

Wenn wir die Beträge im Gesetz festlegen, schaffen wir die Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen. Das Volk hat dann die Möglichkeit, einzugreifen, zu kontrollieren und allenfalls zu bremsen. Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass wir das ermöglichen sollten. Aus staatspolitischen Gründen ist das wichtig, denn damit kann das Vertrauen zwischen Volk und Parlament gestärkt werden. Entschädigungsfragen sind politisch immer sensible Fragen; das hat die eidgenössische Volksabstimmung vor zwei Wochen klar und deutlich gezeigt. Deshalb sollten wir uns auch in eigener Sache sensibel verhalten.

Wir sind das oberste Staatsorgan, und wir sind der oberste Gesetzgeber. Bei unserer Arbeit legen wir Wert auf Grundsätze wie Transparenz, Offenheit und Kontrolle. Diese Massstäbe und Grundsätze sollten wir nicht nur für andere festlegen, sondern auch gegenüber uns selber anwenden. Das muss man - das ist die Meinung der Minderheit - vom obersten Staatsorgan erwarten dürfen.

Es geht nicht nur um kleine Zahlen. Herr Büchel hat es angetönt: Als Mitglied dieses Rates beziehen wir zurzeit jährlich rund 135 000 Franken in Form von Einkommen und Spesenvergütungen; vor neun Jahren waren es noch 120 000 Franken. Seit 1990 hat das Parlament die Beiträge an die Fraktionen sechsmal erhöht. Sie betragen heute total 7,5 Millionen Franken; 1990 waren es noch 1,7 Millionen Franken. Eine Fraktion erhält heute als Grundbeitrag rund 145 000 Franken. Dazu kommen noch zirka 27 000 Franken pro Fraktionsmitglied. Bei diesen Zahlen und dieser Entwicklung ist eine politische Kontrollmöglichkeit notwendig.

In der Kommission wurde nur formalrechtlich argumentiert. Ein politisches Argument gegen die Zielsetzung der Initiativen wurde nicht genannt.

Im Gesetz sind heute nur das Jahreseinkommen, das Taggeld und die Entschädigung für Personal- und Sachaufwendungen geregelt. Alles andere, also Mahlzeitenentschädigung, Übernachtungsentschädigung, Reiseentschädigung, Distanzentschädigung, Vorsorgeentschädigung und insbesondere die Beiträge an die Fraktionen, ist in der Verordnung geregelt. Das ist stossend; dennoch hat die SPK ganz knapp mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen, die beiden Initiativen nicht zu unterstützen.

Ich bitte Sie, den Initiativen Folge zu geben und ein klares politisches Signal zu setzen. Ich bitte Sie, sich für Offenheit, Transparenz, Kontrollmöglichkeit zu entscheiden, die Beiträge im Gesetz zu regeln, so, wie man das vom obersten Organ dieses Staates erwarten darf.