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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-03-18

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung, Herr Mörgeli. Ich begreife gar nicht ganz, warum Sie unbedingt Rektor einer Staatsuniversität werden wollen, wenn Sie ja nichts anderes im Sinn haben, als dieser Institution die Mittel zu entziehen. Das wäre ja die Konsequenz Ihrer nunmehr vorgeschlagenen Staatsquotenbremse.

Nun zum Kommissionsreferat: Die vorgeschlagene Einfrierung der Staatsquote wird von der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Dabei ist zu bemerken, dass die Staatsquote im Jahre 2010 in der Schweiz bei 34,5 Prozent lag. Sie lässt sich allerdings aufteilen in eine Staatsquote des Bundes von 10,8 Prozent, der Kantone von 13,8 Prozent, der Gemeinden von 7,9 Prozent sowie die Staatsquote Sozialversicherung von 10,0 Prozent. Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung wäre lediglich die Staatsquote des Bundes erfasst, ein Abwälzen der Belastung auf Kantone und Gemeinden dabei ausgeschlossen. Natürlich wäre der Erlass ähnlicher Regelungen auf kantonaler und kommunaler Stufe möglich, er ist aber heute nicht vorgesehen. Sie bewegen sich mithin auf einsamem Geleise, bei einem Ausschnitt der insgesamt relevanten Staatsquote.

Die Kommission geht in ihrer Mehrheit davon aus, dass die Schuldenbremse genügend sei. Sie erlaubt es, den Staatshaushalt gesund zu halten. Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass die Schweiz im internationalen Vergleich über eine eher tiefe Staatsquote verfügt. Pikanterweise haben Sie, Herr Mörgeli, keine Vergleichszahlen vorgelegt, weil Sie ja genau wissen, dass die Schweiz heute im internationalen Vergleich eine tiefe Staatsquote, weit unter dem Durchschnitt, aufweist.

Die Kommissionsmehrheit geht aber auch davon aus, dass eine Staatsquotenbremse unpraktikabel wäre. Sie wollen ja die Schuldenbremse aushebeln, genau dort, wo ihre Stärke liegt. Die Schuldenbremse ist geschmeidig, angepasst an den jeweiligen Konjunkturverlauf, und genau damit erlaubt sie es, im richtigen Zeitpunkt die richtigen Massnahmen zu treffen, d. h., nicht dann zu sparen, wenn es falsch ist, sondern dann, wenn es aufgrund des Konjunkturverlaufs richtig ist. Darin sieht die Mehrheit eine klare Qualität eines Instrumentariums, das sie weiterziehen will, dem Ihr Ansinnen einer Staatsquotenbremse zuwiderlaufen würde.

Die Minderheit ist überzeugt, dass die Staatsquotenbremse ein geeignetes Instrument ist, die Einflussnahme des Staates einzuschränken, die Verwirklichung einer liberalen Gesellschaft zu fördern. Nach ihrer Auffassung könnte die Staatsquotenbremse dazu beitragen, dass die Finanzautonomie der Schweiz gestärkt und der Verwaltungseinfluss auf die Wirtschaft begrenzt wird. Die Mehrheit sieht das anders.

Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit - die Kommission entschied mit deutlichem Resultat, mit 18 zu 7 Stimmen -, diesem unsinnigen Ansinnen nicht stattzugeben und die parlamentarische Initiative Mörgeli abzulehnen.