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Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-03-18

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-18

Wortprotokoll

Im Rahmen des Jahresberichtes 2012 der GPK möchte ich Sie in Kurzform über vier Themenbereiche informieren:

1. Zum Verhältnis zwischen GPK und Bundesrat: Gemäss Artikel 26 des Parlamentsgesetzes übt die Bundesversammlung die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates aus. Die Oberaufsicht wird vorgenommen nach den Kriterien Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes vom 17. Juni 2011 hat das Parlament die Informationsrechte der Aufsichtskommissionen präzisiert und erweitert.

Die von der GPK seither gemachten Erfahrungen sind positiv: Die Ausübung der Oberaufsicht wird erleichtert. Dazu ein aktuelles Beispiel: Der Bundesrat wollte, dass seine abweichende Meinung zum Bericht der GPK betreffend Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Bericht der GPK ebenfalls dargestellt werde. Die GPK hat dies, gestützt auf Artikel 157 des Parlamentsgesetzes, klar abgelehnt. Der Bericht zum Rücktritt des Nationalbankpräsidenten ist ausschliesslich der Bericht der GPK und nicht auch jener des Bundesrates. Dieser kann eigenständig Stellung nehmen; anschliessend folgt die Debatte, und dann wird politisch und allenfalls gesetzgeberisch entschieden. Die Stellungnahme der GPK darf nicht mit jener des Bundesrates vermischt werden. Die Rechtslage ist insofern klar. Wir bitten den Bundesrat, auch wenn er jetzt nicht anwesend ist, definitiv von dieser Rechtslage Kenntnis zu nehmen.

2. Zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis: Zur Verbesserung der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis hat die GPK bereits 2011 fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Dieser reagierte auf die Anliegen insgesamt unbefriedigend. Deshalb formulierte die GPK drei Postulate mit drei konkreten Begehren: Verbesserung der Transparenz bei der Ergebniskommunikation (12.3649); Prüfung der Frage, ob das Festhalten am konferenziellen Verfahren zweckmässig ist (12.3650); Prüfung der Vor- und Nachteile von einem bzw. zwei Verfahren bei Vernehmlassungen (12.3651). In der Folge beantragte der Bundesrat die Annahme dieser [PAGE 337] Postulate. Unser Rat hat sie am 20. September 2012 angenommen.

Mit erneutem Befremden musste dann im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeiträge an die Olympischen Winterspiele 2022 festgestellt werden, dass bezüglich Art der Vernehmlassung und Zeitdruck bei den Betroffenen weiterhin grosser Unmut besteht. Deshalb hat die GPK beschlossen, das Projekt weiterzubearbeiten. Wir werden zu gegebener Zeit eine Nachkontrolle durchführen.

3. Zum Jahresbericht und zur Tätigkeit des Bundesamtes für Polizei: Im Rahmen einer Anhörung wurden die Mitglieder der zuständigen Subkommission durch den Direktor des Bundesamtes für Polizei über die Tätigkeiten dieses Bundesamtes informiert. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Festlegung der Prioritäten bei der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung, die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden, die Bekämpfung des Menschenhandels und die allfällige Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen. Die GPK hat beschlossen, den Tätigkeitsbericht des Fedpol in Zukunft jedes Jahr zu prüfen.

4. Zur Reorganisation des Bundesamtes für Migration: Die GPK hat am 8. Mai 2012 beschlossen, die Reorganisation und die Organisationsentwicklung des BFM im Sinne einer begleitenden Oberaufsicht eng zu verfolgen. Es fanden am 16. Februar, am 2. April und am 15. Oktober 2012 Anhörungen mit der Departementschefin und dem Direktor des BFM statt. Zudem erhielt die zuständige Subkommission fünf Reportings betreffend den Stand bei den Asylkennzahlen. Es fanden verschiedene weitere Gespräche statt. Aus der Sicht der GPK kann die aktuelle Situation folgendermassen beurteilt werden: Erstens konnte das für 2012 eingeplante Ziel der Pendenzenstabilisierung bei den Asylgesuchen wegen der massiven Zunahme der Gesuche nicht ganz erreicht werden. Zweitens hat die GPK den Eindruck, dass die aktuelle Organisationsentwicklung auf guten Wegen ist. Wir werden die Prüfungstätigkeit in diesem Bereich intensiv weiterführen.

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