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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-18

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Aufgrund der kurzen Zeit, die ich noch zur Verfügung habe, beschränke ich mich auf ein Thema des Jahresberichtes, nämlich auf die Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Im Oktober 2011 veröffentlichte die GPK ihren Bericht zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen. In drei Empfehlungen und einem Postulat wurden die unterschiedliche Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die ungenügende Kommunikation der Bundesbehörden, die rechtlichen Lücken bei den Massnahmen und die Steuerungsstrategie des Bundesrates kritisiert.

Im Januar 2012 erklärte sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme bereit, die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stellte der Bundesrat gewisse Erkenntnisse der GPK infrage. Er verwies auch darauf, dass beim Seco bereits Massnahmen geplant und zum Teil umgesetzt würden. Ich verweise auf meine Frage heute in der Fragestunde und mache darauf aufmerksam, dass die Leitung der Direktion für Arbeit des Seco seit Oktober 2012 immer noch nicht besetzt ist, obwohl bereits seit Juli 2012 bekannt war, dass Serge Gaillard zum Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung gewählt war. Die Frage ist berechtigt: Wie lange braucht eigentlich das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, bis diese Kaderstelle wieder besetzt ist?

Da die GPK mit den Antworten des Bundesrates nicht zufrieden war, verabschiedete sie im Mai 2012 einen zweiten Bericht. Sie betonte darin, dass sie an ihren Forderungen im ersten Bericht festhielt. Mit der zweiten Empfehlung beharrte die GPK auf einer Harmonisierung der Prozesse bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Sie wies noch einmal darauf hin, dass diese Massnahmen unzureichend oder dass sie gewissen Umsetzungsakteuren nicht bekannt seien. Im Juli 2012 legte der Bundesrat eine zweite, ausführliche Stellungnahme vor. Darin wurde die geplante Verbesserung beim Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dargelegt. Die Umsetzung der Empfehlungen werden wir im Rahmen einer Nachkontrolle überprüfen.

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