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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2013-03-18

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-18

Wortprotokoll

Die Minderheit des Büros fordert eine umfassende und restlose Aufklärung der Vorkommnisse, und sie stellt fest, dass die Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht offenbar nicht gewillt sind, die Fakten über die Bankgeschäfte von Philipp Hildebrand und seiner Frau zu untersuchen und offenzulegen.

Diese Einschätzung wird durch die zielverfehlende Auftragsbeschreibung der GPK gestützt. Der heute veröffentlichte GPK-Bericht zur Affäre Hildebrand, die letztlich zu dessen Rücktritt geführt hat, geht weit am Kern der Sache vorbei. Der Bericht lenkt vom Wesentlichen ab und bringt kein Licht in die Machenschaften des ehemaligen Nationalbankpräsidenten und dessen Umfeld.

Es ist schon interessant: Der Bundesrat wählt den Bankrat, der Bundesrat wählt den Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank, aber offenbar hat der Bundesrat dann keine Aufsichtskompetenz. Mir fehlen da irgendwo die logischen Zusammenhänge, und ich komme zum Schluss, dass das ein Paradebeispiel von organisierter Unverantwortlichkeit ist, die solche Machenschaften, wie sie Philipp Hildebrand getätigt hat, erst möglich macht. Das darf nicht sein!

Ich erinnere daran, er hat Wertschriftengeschäfte und Devisengeschäfte getätigt - das als Präsident der Schweizerischen Nationalbank! Und was untersucht die GPK? Das Verhalten des Bundesrates, der Bundesverwaltung und dessen Auswirkungen bis zum Rücktritt von Philipp Hildebrand. Der Hauptakteur, also der Verursacher des ganzen Schlamassels, und sein Umfeld werden nicht unter die Lupe genommen. Das ist doch kein Zustand für einen demokratischen Staat. Es ist schon interessant, dass alles untersucht wird, nur das nicht, worauf die Öffentlichkeit ein Anrecht hätte. Wo von Parlamentariern kritische Fragen gestellt werden, wird konsequent abgeblockt.

Das wird jetzt auch im GPK-Bericht so dargestellt. Das Hin- und Herschieben, ich wiederhole mich, das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten in einer für unser Land zentralen Angelegenheit ist nicht tolerierbar und ein Paradebeispiel von organisierter Unverantwortlichkeit zur Vertuschung - Frau Haller, da können Sie lange den Kopf schütteln! - zur Vertuschung unglaublicher Vorkommnisse. Es gibt zuhauf Fragen, die offen sind.

Trifft es zu, dass das Ehepaar Hildebrand und Daniel Senn als Chef der mit der Revision von dessen Konten beauftragten Firma KPMG mit Felix Scheuber denselben Bankberater bei der Firma Sarasin hatten? Ist es wahr, dass die Firma Blackrock, bei der Philipp Hildebrand heute arbeitet, ein Beratungsmandat beim SNB-Stabilitätsfonds wahrnahm? Hat die Firma Blackrock als Gegenpartei Positionen aus dem Stabilitätsfonds übernommen, und wenn ja, zu welchen Konditionen? Auf all diese Fragen gibt es hier und heute keine Antwort. Wir tappen im Dunkeln.

Wie entstand übrigens das Reglement über Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des erweiterten Direktoriums vom 16. April 2010? Von wem wurde es erlassen? Wie lautete der Inhalt der früheren Bestimmungen und Reglemente, die durch das Reglement vom 16. April abgelöst worden sind? Warum wurden diese Reglemente nicht veröffentlicht? Entsprachen die Reglemente den üblichen Regelungen anderer Notenbanken? Hat das Direktorium die Reglemente selber erlassen, ist zu klären, warum die Aufsichtsbehörden diesbezüglich ihre Funktion nicht wahrgenommen haben, wie dies in der Finanzwelt sonst üblich ist. Gelten in diesem Zusammenhang die Bestimmungen von Artikel 161 StGB, dem Insider-Artikel, und des Börsengesetzes auch für die Mitglieder des erweiterten Direktoriums der Nationalbank? Sind wie üblich die Strafverfolgungsbehörden und die Finma aktiv geworden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Alle diese Fragen sind offen, und darum braucht es eine PUK. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf.