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Stadler Markus · Ständerat · 2011-09-26

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-26

Wortprotokoll

Das Recht der Kantone, der Bundesversammlung Initiativen zu unterbreiten, ist in Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung festgelegt. Es handelt sich somit um ein verfassungsmässiges Recht, dessen Ausübung mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel 115 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes eingeschränkt werden soll. Auch wenn die Verfassung nicht das Recht auf eine bestimmte Form der Initiative festschreibt, sollte die Form doch nicht ohne Not gegen den Widerstand der Betroffenen, also der Kantone, eingegrenzt werden. Nachdem die Kantone die vorgeschlagene Neuregelung in der Vernehmlassung klar abgelehnt haben, ersuche ich Sie, dem Antrag auf Streichung von Artikel 115 Absatz 2 zuzustimmen. Diese Streichung würde nur die Standesinitiative betreffen.

Die Kantone sind sich bewusst, dass bezüglich der Standesinitiativen ein gewisser Handlungsbedarf besteht, und sie haben angeboten, gemeinsam Lösungsvorschläge für eine Aufwertung und effizientere Ausgestaltung des Instruments der Standesinitiative zu erarbeiten. Auf dieses Angebot gilt es einzutreten, und die Revision der Standesinitiative ist auf eine nächste Revision des Parlamentsgesetzes zu verschieben. Die Verschiebung der Reform der Standesinitiative scheint mir verantwortbar. Von eigentlicher Dringlichkeit zu sprechen wäre übertrieben. Das Ziel, klare Grundlagen für das Vorprüfungsverfahren zu erhalten, kann mit dem vorgeschlagenen und von den Kantonen mitgetragenen Absatz 3 erreicht werden, wonach eine Initiative begründet werden muss.

Es ist auch nicht zwingend, dass die Standesinitiative in jedem Punkt mit der parlamentarischen Initiative gleichgestellt wird, denn bei der Standesinitiative handelt es sich um ein Mitwirkungsrecht der Kantone, nicht um ein parlamentarisches Instrument.

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Standesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung ihre Bedeutung als Mittel zur indirekten Einflussnahme der Kantone auf die politischen Prozesse auf Bundesebene. Es ist somit angebracht, die beiden Instrumente differenziert zu behandeln.

Die Kantone, das wurde auch anlässlich der traditionellen Zusammenkunft der KdK mit dem Ständerat vor einer Woche klar, haben die Zeichen der Zeit erkannt. Ich bin überzeugt, dass es sich lohnt, gemeinsam mit ihnen einen Prozess zur Aufwertung und effizienteren Ausgestaltung des Instrumentes der Standesinitiative zu starten, um damit eine echte Verbesserung zu erreichen.

Wir haben in letzter Zeit verschiedentlich darauf hingewiesen, dass der Nationalrat z. B. bei den Themen Musikförderung und Sportförderung die Existenz der Kantone und ihrer Zuständigkeiten vergessen habe. Es steht dem Rat der Stände gut an, wenn er in der vorliegenden Frage die Anliegen der Stände selber wahrnimmt und diese Aufgabe nicht etwa dem Nationalrat im Sinne eines Zweitrates zuweist.