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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2001-06-21

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen und die Privilegierung der Berufschauffeure beim Führerausweisentzug nicht im Gesetz aufzunehmen. Ich möchte hierfür drei Argumente namhaft machen:

1. Was ist eine "mittelschwere Widerhandlung"? Es ist eine Widerhandlung, mit welcher eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder in Kauf genommen wird. Es ist also nicht irgendein Routinevergehen, das ohne Bedeutung ist.

2. Wir haben hier ganz klar ein Abgrenzungsproblem. Was ist ein berufsmässiger Chauffeur? Was heisst das?

Herr Binder hat ein paar Beispiele aufgezählt, die aus seiner Sicht vielleicht richtig sind, die hier aber überhaupt nicht definiert sind. Ist es nur ein Berufschauffeur, oder ist es jemand, der auch beruflich aufs Auto angewiesen ist? Wie weit ist er beruflich aufs Auto angewiesen, hundertprozentig oder nur zum Teil? Wie ist es mit anderen, die wirklich auch aufs Auto angewiesen sind, z. B. Behinderte usw.? Das sind alles ungelöste Fragen.

Dann kommt hinzu, dass die Kann-Bestimmung im Gesetz aufgenommen werden soll. Was heisst "kann"? Welches sind die Voraussetzungen dafür, dass diese Privilegierung Platz greifen kann? Sind es besondere Härtefälle, oder ist es sonst irgendetwas? Sie sehen: viele Fragen, wenig Antworten. Diese Bestimmung ist "gummig", viel zu "gummig" für eine Bestimmung, die eine Sanktion betrifft.

Die Vorschrift ist aus unserer Sicht unpraktikabel, und sie führt zu Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten, weil sie unklar ist.

3. Berufschauffeure tragen eine weitaus grössere Verantwortung als gewöhnliche Automobilistinnen und Automobilisten. Warum? Sie führen schwerere Fahrzeuge, mit einer unter Umständen gefährlicheren Ladung, und sie sind mehr auf der Strasse. Sie tragen also eindeutig mehr Verantwortung.

Wenn schon eine Differenzierung eingeführt werden sollte, dann wäre es logisch, dass Berufschauffeure strenger sanktioniert würden als irgendwer, weil sie ja eine grössere Gefahr für den Strassenverkehr darstellen. Wir fordern das nicht - ich muss das ganz klar sagen -, aber wir können doch nicht akzeptieren, dass genau die Leute, die mehr Verantwortung tragen, die mehr auf der Strasse sind, milder sanktioniert werden als jene, die weniger auf der Strasse sind und auch weniger Gefahren hervorrufen. Die Logik ist mit Sicherheit nicht auf der Seite von Herrn Binder.

Ich bitte Sie, Bundesrat und Mehrheit zu folgen und keine neue, unklare, unpraktikable und letztlich ungerechte Bestimmung im Gesetz aufzunehmen.

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