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Bezzola Duri · Nationalrat · 2001-06-21

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Es geht hier um Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung. Ich möchte Ihnen kurz erklären, warum Litera b bei Artikel 16a Absatz 1 dazugekommen ist.

Die Einführung von Litera b beruht auf der Überlegung, dass im Gegensatz zum bundesrätlichen Entwurf nicht mehr jedes Fahren in angetrunkenem Zustand ab 0,5 Promille zu einem Führerausweisentzug führen soll. Wenn dabei keine weitere Widerhandlung gegen das SVG begangen wird, dann handelt es sich um eine "leichte Widerhandlung", die in der Regel eine Verwarnung nach sich zieht. Folgendes ist aber sehr wichtig: Mit einem Führerausweisentzug werden Wiederholungstäter allerdings rechnen müssen.

Die KVF hat mit 14 zu 8 Stimmen dem Beschluss des Ständerates zugestimmt und den Antrag Hollenstein abgelehnt.

Die gleichen Bemerkungen gelten für Artikel 16b Alinea 1 Litera b. Auch hier geht es um diese Thematik. Hier haben Sie noch die Ergänzung gemäss dem Antrag der Mehrheit. Bei den Literae c und d hat es in der Kommission keine Differenzen gegeben.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.