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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2013-04-17

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-17

Wortprotokoll

Über das Thema "Abtreibung, ja oder nein?" könnten wir eine lange Diskussion führen. Einige unter uns werden es als Recht der Frau bezeichnen, andere als Tötung eines ungeborenen Kindes. Doch heute sprechen wir ganz klar nicht über diese wichtige Thematik. Es geht explizit um die Frage, wie die Kosten von Abtreibungen finanziert werden sollen.

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass sie mit ihren Krankenkassenprämien Abtreibungen zwangsweise mitfinanzieren müssen, und zwar ungeachtet ihrer ethischen Einstellung. Wir müssen an dieser Stelle ganz klar festhalten: Eine Schwangerschaft ist weder eine Krankheit noch ein Unfall. Abtreibungen sind keine Eingriffe zu Heilungszwecken. Warum eine Abtreibung über die obligatorische Krankenversicherung finanziert wird, ist nicht nachvollziehbar - ausser, dies ist politisch so gewollt.

Die Volksinitiative fordert deshalb die Streichung der Abtreibungsfinanzierung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. Das nützt allen, denn es ist eine Stärkung der Freiheit des Einzelnen. Der kostenlose und straffreie Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bagatellisiert die Risiken und die Schwere des Eingriffs in den Körper der Frau, und man verkennt damit die psychisch oft belastende Situation, welche ein Schwangerschaftsabbruch auslöst. Dies führt dazu, dass etliche ungewollt schwangere Frauen von ihrem persönlichen Umfeld unter Druck gesetzt werden. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Frauen oft mit Füssen getreten.

Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz, welche glücklicherweise nie in eine solch schwierige Situation kommen, zwangsverpflichtet werden, über ihre Prämien die Abtreibungen bei anderen mitfinanzieren zu müssen. Die Freiheit des Individuums, die Selbstbestimmung und die Achtung der ethischen Werte müssen in unserem Staat gewährleistet werden. [PAGE 679]

Ganz wichtig ist - dies betone ich, weil sehr viele Leute dies falsch verstehen -: Die Möglichkeit einer Abtreibung wird durch die Volksinitiative nicht infrage gestellt. Ebenfalls wird bei einer Vergewaltigung oder bei einer Notlage der Frau eine Abtreibung von der Krankenkasse übernommen.

Zum zweiten Thema, der Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung von unangebrachten Leistungen: Abtreibungen gehören nicht in die Grundversicherung unserer Krankenversicherung. Dies ist ein erster Schritt, um die lange Liste von unangebrachten Leistungen zu bereinigen; denn viele Familien können die Krankenkassenprämien kaum mehr bezahlen. Die Kosten der jährlich über 11 000 Abtreibungen belaufen sich gemäss Auskunft des Bundesrates auf schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Franken pro Jahr. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass die zum Teil sehr hohen Nachbehandlungskosten einer Abtreibung wegen psychischer und physischer Schwierigkeiten noch nicht einberechnet sind.

Zum dritten Punkt, zur Stärkung der Elternrechte: Mit der Annahme der Initiative könnten Jugendliche unter sechzehn Jahren nicht mehr ohne Wissen der Eltern zu einer Abtreibung gedrängt werden. Eine umfassende Beratung und Abklärung der Möglichkeiten mit Einbezug der Eltern, Ärzte und anderer Fachleute sowie des persönlichen Umfeldes wäre für Jugendliche zur Problembewältigung von grosser Wichtigkeit. Eine umfangreiche Studie in den USA zeigt: Fällt die öffentliche Abtreibungsfinanzierung weg, führt dies zu einem deutlich verantwortungsbewussteren Sexualverhalten. Die Zahl ungewollter Schwangerschaften und in der Folge auch der Abtreibungen nimmt ab.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.