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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-03

Wortprotokoll

Wir sind uns einig, dass Bildung und Forschung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft unseres Landes und auch für die soziale und kulturelle Entwicklung zentral sind. Wir stellen aber auch fest, dass die Anforderungen an die Bildungs- und Forschungssysteme steigen, dass der internationale Konkurrenzdruck immer grösser wird und dass wir uns zusehends mit einem Fachkräftemangel konfrontiert sehen. Um das hohe Niveau in Bildung und Forschung, das wir heute haben, zu erhalten, sind weitere grosse Anstrengungen notwendig, Anstrengungen im Bildungssystem und Anstrengungen im ganzen Ausbildungssystem. Wir haben eine breite Palette allgemeinbildender und berufsbezogener Ausbildungsmöglichkeiten. Wir müssen diese noch verstärken und ausbauen. Wichtig ist auch, dass die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsstufen und -richtungen weiterhin gewährleistet ist und noch ausgebaut wird. Schliesslich soll die Spitzenstellung der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich erhalten bleiben.

Zu Artikel 25 Ziffer 82: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Mehrheit und damit die Formulierung "Abschliessen einer Vereinbarung" anzunehmen.

Den Antrag der Minderheit Malama zu Ziffer 82 bitte ich Sie abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen: Aus formalen Gründen ist die Änderung unter diesem Titel abzulehnen. Auch materiell ist der Antrag nicht korrekt, da diese Zusammenarbeitsvereinbarung (ZSAV) nicht die Umsetzung der Finanzziele im Hochschulbereich regeln kann. Das ist Sache der Hochschulorgane, das kann diese Koordinationsstelle gar nicht tun. Von daher ist dieser Antrag abzulehnen.

Zu Artikel 25 Ziffer 86bis, "Sicherstellen, dass internationale Bildungsvereinbarungen nicht zu einem schlechteren Bildungsniveau in der Schweiz führen": Zum einen verlangt dieser Antrag der Mehrheit eine Selbstverständlichkeit, und zum andern wird es nicht zu dem kommen, was der Antrag sicherstellen will. Ich werde dazu noch kurz etwas sagen, ich möchte Sie aber zuvor bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den entsprechenden Streichungsantrag der Minderheit Candinas anzunehmen.

Die Aussage, dass internationale Bildungsvereinbarungen nicht zu einem schlechteren Bildungsniveau in der Schweiz führen sollen, ist sicher richtig. Es gibt aber auch keine begründeten Befürchtungen in dieser Richtung. Mit solchen Bildungsvereinbarungen ermöglichen wir es, dass die Qualitätssteigerung und die Qualitätssicherung in unserem Bildungssystem unterstützt werden. Ich schildere Ihnen das am Beispiel des EU-Rahmenprogramms für Bildung: Seit 2011 nimmt die Schweiz an diesem Bildungsprogramm teil. Es soll unseren jungen Leuten ermöglichen, an Austauschprogrammen teilzunehmen. Es stellt also die Mobilität sicher, auch die Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Es steigert die Mobilität, es steigert die Flexibilität, und es macht unser System für Leistungsstarke attraktiv. Es geht nicht um eine Angleichung, und es geht schon gar nicht um die Schwächung unseres Bildungssystems.

Dann noch zu Artikel 26 Ziffer 88bis, "Förderung der Mint-Bereiche auf allen Schulstufen": Da möchte ich Sie bitten, den Kommissionsantrag abzulehnen. Das massgebliche Alter für einen Entscheid für oder gegen Mint liegt bei Kindern und Jugendlichen zwischen 1 und 15 Jahren, und für diese Bildungseinrichtungen sind hauptsächlich die Kantone zuständig, nicht der Bund. Der Bund macht, was er kann, im Rahmen seiner Kompetenzen: im Rahmen der Akademien, im Rahmen der Ausbildungen und Entwicklungen auf ETH-Stufe, im Bereich von "Schweizer Jugend forscht", in Projekten und Wissenschaftsolympiaden; Sie kennen die Einrichtungen, die wir haben. Hier hat der Bund eine Koordinationsfunktion, aber zuständig sind die Kantone. Es ist eine kantonale Kompetenz. Darum ist es nicht richtig, dem Bund mehr als diese Koordinationsfunktion zu übertragen.

Als Letztes zu Artikel 27 Ziffer 89bis, "Förderung des Zugangs zu Berufslehrgängen für wenig oder nicht qualifizierte Erwachsene": Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen und hier dem Streichungsantrag der Minderheit Malama zuzustimmen. Die berufliche Integration und die Nachqualifizierung von wenig qualifizierten Erwachsenen sind wichtige Anliegen des Bundes. Sie bilden auch einen Schwerpunkt der Initiative, die das EVD im Bereich Fachkräfte lanciert hat. Wir haben heute Massnahmen im Bereich Arbeitslosenversicherung, die zu einer raschen Wiedereingliederung führen sollen, und wir haben auch Massnahmen, damit man eine Ausbildung nachholen kann - Nachholbildungsmöglichkeiten gibt es also heute. Weiter haben wir im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung Massnahmen. Das sind alles Massnahmen, die die zusätzliche Ausbildung von Erwachsenen vorsehen.

Wenn Sie jetzt die Massnahmen anschauen, die wir bereits mit Ziffer 81 und Ziffer 89 aufgenommen haben, dann sehen [PAGE 636] Sie, dass hier alles enthalten ist, was Sie zusätzlich noch aufnehmen wollten. Ich glaube, diese Ziffer 89bis erübrigt sich.