Lexipedia

Killer Hans · Nationalrat · 2012-05-03

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-03

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Artikeln 21 und 23 in Abschnitt 6 bezüglich Energien und Ressourcen. Die Legislaturplanung soll ja bekanntlich Ziele für die nächsten vier Jahre definieren, wobei die Beratungen letztlich bei den Gesetzen und nicht bei diesen Zielen zu führen sind.

Die SVP hat seit der sogenannten Energiewende-Diskussion immer wieder gesagt, dass ein Ausstieg aus einer Technologie, welche grosse Mengen an Bandleistung von Elektrizität liefert, nur verantwortbar sei, wenn eine mengenmässig und preislich realistische Alternative zur Verfügung stehe. Wir haben damals von einem "Hüftschuss" gesprochen und bemängelt, dass keine Alternative vorgelegt wurde. Heute, rund ein Jahr später, muss nach Kenntnisnahme des Berichtes über die Eckwerte der Energiestrategie 2050 nüchtern festgestellt werden, dass zu vieles in diesem Bericht nicht auf realistischen Tatsachen, sondern auf Annahmen, Hoffnungen und angenommenen Entwicklungen beruht. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zu Ziel 20 und den Ziffern 67 und 68 zu unterstützen.

Der Bundesrat geht mit dem beabsichtigten neuen Weg der Energiestrategie unverantwortbare Risiken ein. Mit dem vorgesehenen Abschalten der drei ältesten Kernkraftwerke innert der nächsten zehn Jahre fehlen uns auf einen Schlag rund 15 Prozent der elektrischen Bandenergie. Diese ist bis dato günstig und praktisch das ganze Jahr verfügbar. Der Ersatz dieser grossen Menge mit Energie aus erneuerbarer Quelle ist jenseits von jeder Realität.

Was wären denn die Alternativen? Theoretisch sind das Importe im grossen Stil mit einer markanten Zunahme der Abhängigkeiten von Preis und Verfügbarkeit, oder es sind Gaskombikraftwerke. Beide Alternativen sind unrealistisch, weil erstens für den Stromimport die notwendigen Transportleitungen nicht vorhanden sind und zweitens die bezüglich CO2-Ausstoss problematischen Gaskombikraftwerke auf grossen Widerstand stossen. Auch aus Sicht des Klimaschutzes - das zu Ziffer 76 -, der bis vor einem Jahr immerhin das Hauptthema bei der Beratung zum CO2-Gesetz war, werden wir doch unglaubwürdig, wenn wir jetzt Gaskombikraftwerke in Erwägung ziehen. Wir fordern einerseits von unseren Mitbürgern spürbare Beiträge zur CO2-Reduktion bei Gebäudeheizungen und beim Autofahren und setzen andererseits die ganze Einsparung durch Gasverbrennung im grossen Stil aufs Spiel.

Wer soll denn letztlich in leistungsfähige Bandenergieanlagen auf Gasbasis investieren, wenn sie nicht wirtschaftlich betrieben werden können? Wer soll die Versorgungssicherheit garantieren? Was sind denn die realistischen Szenarien? Es gibt sie schlicht und einfach im jetzigen Zeitpunkt nicht, wenn der Bundesrat selbst das Ziel einer Erhöhung der Stromerzeugung aus Wasserkraft um 5000 Gigawattstunden nicht aufnimmt, wie es meine Motion 11.3345 vom 12. April 2011 fordert, die von beiden Räten angenommen wurde. Es sei denn, wir wären als Konsumenten bereit - bei einer stark zunehmenden Bevölkerung -, bis zum Abschalten der erwähnten drei Kernkraftwerke unseren Stromverbrauch um rund 15 Prozent zu reduzieren, jeder bei sich.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg, welcher trotz eines Zeithorizontes bis 2050 das angestrebte Ziel nicht zu erreichen vermag, kostet eine Unsumme Geld, verteuert die elektrische Energie, entmündigt den Konsumenten, schwächt vor allem unseren Wirtschaftsstandort Schweiz und gefährdet Arbeitsplätze. Eine solche Schwächung der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft und diese Gefährdung von Arbeitsplätzen in unserem Land können wir nicht mittragen. Unser Minderheitsantrag zu Ziel 20 in Artikel 21 sichert eine möglichst autonome und wirtschaftsfreundliche Energieversorgung, ohne dass daraus unserem Wirtschaftsstandort Nachteile entstehen. Die Minderheit lässt mit Ziffer 67 den Weg offen für eine ressourcenschonende und effiziente Energiepolitik. Und schliesslich soll sich das in Ziffer 68 genannte Abkommen mit der EU auf den Strombereich beschränken und damit überblickbar bleiben.

Auch die in Artikel 23 Ziffer 76 genannte Entwicklung der Klimapolitik nach 2012 darf nur im Gleichschritt mit der internationalen Gemeinschaft vorgenommen werden; sonst stellen wir uns hier unnötig ins Offside.

Wir bitten alle hier im Saal Anwesenden, welche die Realitäten von den Hoffnungen trennen wollen und können, unseren Minderheitsanträgen zu den Artikeln 21 und 23 zuzustimmen. Ich danke ihnen dafür.