Hollenstein Pia · Nationalrat · 2001-06-21
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um einen Kernartikel des Gesetzes. Zu Recht wollen der Bundesrat, der Ständerat und die Minderheit I die Kompetenzen zur Festlegung des Grenzwertes der Blutalkoholkonzentration beim Bundesrat belassen. Die grüne Fraktion wird dem zustimmen und den Antrag der Minderheit II (Föhn) ablehnen.
Worum geht es ganz genau? Letztlich geht es um mehr oder weniger Sicherheit. Der Bundesrat hat transparent gemacht, wie er die Verordnung auszugestalten gedenkt. Er will den Begriff "mittelschwere Widerhandlung" einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Promille zuordnen. Dies ist eine Herabsetzung des Grenzwertes von heute 0,8 auf 0,5 Promille. Wir Grünen begrüssen diese Absicht des Bundesrates sehr.
Sie haben Recht, Herr Föhn: Die Randregionen sind auf privaten Verkehr angewiesen. Auf privaten Verkehr angewiesen zu sein beinhaltet aber überhaupt nicht das Recht, leicht "besoffen" Auto zu fahren und damit andere zu gefährden. Die Reaktionsfähigkeit ist bei einer erhöhten Blutalkoholkonzentration auch dann eingeschränkt, wenn Sie ausserhalb der Stadt - in einer Randregion, in einem Berggebiet - Auto fahren.
Ihre Argumentation ist falsch und nicht stichhaltig. Unfälle werden nicht vorwiegend, sondern auch von Alkoholikern verursacht. Auch Politikerinnen und Politiker, die eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille aufweisen, sind und bleiben ein Gefährdungspotenzial.
Laut einer Umfrage der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung äusserten sich über 70 Prozent der Autofahrenden positiv zu einer Herabsetzung des Grenzwertes auf 0,5 Promille. Entgegen allen Beteuerungen der Rechten ist es erwiesen, dass das Risiko eines Unfalles ab 0,5 Promille auf das Doppelte und bei 0,8 Promille auf das Vierfache steigt - auch im Kanton Schwyz. Ein Wert von 0,5 Promille ist und bleibt die allgemein anerkannte Gefährdungsgrenze.
Darf ich Sie bitten, die schon 1974 abgeschlossene Studie von R. F. Borkenstein und Mitarbeitern zur Kenntnis zu nehmen. "The Grand Rapids Study" ist die bisher umfangreichste Aufarbeitung von Unfalldaten. Die Studie zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,6 Promille doppelt so hoch ist wie bei 0 Promille. Diese Tatsache spricht für sich und zwingt uns, entsprechend zu handeln, d. h., die Weichen richtig zu stellen, sodass die Unfallquoten sinken.
Die jährlich 6500 Alkoholunfälle dürfen nicht weiter toleriert werden. Täglich achtzehn Alkoholunfälle sind achtzehn zu viel. Bei jedem dritten tödlichen Verkehrsunfall ist Alkohol im Spiel. Ich habe in meiner Berufstätigkeit zu einem grossen Teil auf Intensivpflegestationen gearbeitet. Am liebsten würde ich jene, die täglich so viele Alkoholunfälle tolerieren [PAGE 906] wollen, auf die Intensivpflegestation oder Notfallstation eines Spitals mitnehmen. Dort würde ihnen hoffentlich bewusst, wie viel Schmerz, Leid und Trauer täglich - meist Unschuldigen - zugefügt wird. Würden Sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen, gäbe es keinen Grund mehr, der Kommissionsmehrheit und dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.
Es geht bei der Festlegung des Alkoholgrenzwertes nicht um Kriminalisierung. Bei 0,5 Promille, eben dort, wo andere gefährdet werden, müssen der individuellen Freiheit Grenzen gesetzt werden. Jedes gerettete Leben muss uns mehr Wert sein als die "Sauffreiheit", und dies bedeutet einen tieferen Grenzwert für die Blutalkoholkonzentration.