Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-09-17
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-17
Wortprotokoll
Sie kennen sicher diese Botschaft. Der Bundesrat beantragt, einen Gesamtkredit von 50 Millionen Franken für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung - Nasak 4 - aus allgemeinen Bundesmitteln zu bewilligen.
Ich darf kurz zur Ausgangslage Folgendes sagen: Schon im Jahr 2009 haben National- und Ständerat eine Motion (09.3466) zu Nasak 4 angenommen. Es sind also die Räte, die den Bundesrat beauftragt haben, bis Ende 2011 ein Konzept für Nasak 4 vorzulegen. Ebenfalls zur Erinnerung: Sie wissen, dass die Bundesversammlung bisher dreimal entsprechende Verpflichtungskredite für solche Sportanlagen gesprochen hat, und zwar im Umfang von insgesamt 94 Millionen Franken in den Jahren 1998, 2003 und 2007. Die Programme Nasak 1 und 2 sind abgeschlossen; das Programm Nasak 3 befindet sich in der Umsetzung. Man kann sicher sagen, dass Nasak sich zu einem wirksamen Sportförderungsinstrument des Bundes entwickelt hat.
Mit dieser Vorlage wird ein Gesamtkredit von 50 Millionen Franken beantragt. Dieser Kredit wird in elf einzelne Verpflichtungskredite aufgeteilt, welche bis zum Dezember 2017 zu Verpflichtungen führen dürfen, die eingegangen werden können. Natürlich untersteht diese Vorlage der Ausgabenbremse.
Das sportpolitische Ziel von Nasak 4 ist es, für die olympischen und paraolympischen Sportarten sowie für die Sportarten der Einstufungen 1 und 2 gemäss Swiss Olympic je die erforderlichen geeigneten Trainingsanlagen und mindestens eine nationale Wettkampfstätte zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen die Nasak-Finanzhilfen dazu beitragen, dass die internationalen Grossanlässe von Swiss Top Sport sowie wichtige Veranstaltungen wie beispielsweise Europa- und Weltmeisterschaften oder allenfalls Olympische Winterspiele - wie sie zurzeit diskutiert werden - auf zeitgemässen Anlagen stattfinden. Das Konzept sieht vor, dass Beiträge von in der Regel 5 bis 25 Prozent angerechnet, höchstens aber 45 Prozent der anrechenbaren Investitionen bezahlt werden. Sie finden unter Artikel 1, auf Seite 2 der Fahne, eine komplette Liste der jetzt vorgesehenen Anlagen, sodass ich diese nicht im Einzelnen diskutieren muss.
Der Nationalrat hat diesen Kredit - entgegen dem Antrag des Bundesrates - um 20 Millionen Franken erhöht und ihn auf 70 Millionen Franken beziffert.
In unserer Kommission ist man ebenfalls auf diese Vorlage eingetreten, ohne Gegenantrag, und hat es positiv gewertet, dass auch der Breitensport von diesen Sportanlagen von nationaler Bedeutung profitieren kann. Bezüglich des Kredits gab es natürlich ebenfalls eine intensive Diskussion. Ihre Kommission ist mit 7 zu 6 Stimmen dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und will den Kredit bei 50 Millionen Franken belassen. Sie stimmt damit auch der Aufteilung der einzelnen Verpflichtungskredite zu, wie sie unter Artikel 1 auf Ihrer Fahne aufgeführt sind. Eine knappe Minderheit, wie Sie gesehen haben, erhöht den Kredit, wie der Nationalrat, um den Betrag von 20 Millionen Franken, wie ich es schon erwähnt habe. Man kann deshalb sagen: Die leichte Mehrheit der Kommission hat vor allem eine finanzpolitische Sicht eingenommen, die leichte Minderheit eine sportpolitische Sicht.
Nach Ansicht der Mehrheit war das Gefühl doch klar, dass die dringlichen und geplanten Projekte mit dem Betrag von 50 Millionen Franken realisiert werden können und dass vor einer Mittelaufstockung doch noch eine detailliertere Abklärung für weitere Sportanlagen durchgeführt werden müsste. Einige Mitglieder vertraten auch die Ansicht, dass Software für die Trainerausbildung und Ähnliches vielleicht bei zukünftigen Investitionen gegenüber dem Bau von Sportanlagen Vorrang haben sollten.
Ich habe es schon gesagt: Die Minderheit will vor allem aufstocken, um damit ein sportpolitisches Signal zu geben. Es wurde auch angeführt, dass diese Sportanlagen von nationaler Bedeutung bei den Kantonen jeweils starke Impulswirkungen haben und es deshalb durchaus Raum für eine erhöhte Beteiligung des Bundes für die Realisierung von geplanten Projekten geben sollte.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der wichtige Punkt, den Sie also zu entscheiden haben, ist die Frage der Gesamtkredite. Ich erwähne, dass der Kommission vonseiten der Minderheit Eder ein weiterer Antrag vorgelegen hat. Dieser Antrag findet sich aber nicht auf der Fahne, weil er nur dann relevant ist, wenn diese Minderheit zum Tragen kommt. Deshalb haben Sie einen Einzelantrag Eder; er kommt im Falle der Annahme des Antrages der Minderheit zum Zuge. Dieser Antrag ist in der Kommission diskutiert worden; es wurde ihm nicht widersprochen. Er kommt also eventualiter zum Zuge, wenn der Antrag der Minderheit angenommen werden sollte.
Insgesamt empfehlen wir Ihnen also mit einer knappen Mehrheit, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.