Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2012-09-17

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-17

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat gerade darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen der ursprünglichen Diskussion in der WAK noch nicht von einer Protokollierungspflicht ausgegangen sind, diese dann aber vom Nationalrat eingeführt worden ist. Es lagen uns auch keine entsprechenden Dokumente im Zusammenhang mit der Botschaft des Bundesrates vor. Der Nationalrat hat sich meines Erachtens aus nachvollziehbaren Gründen - aus Sicht des Anlegerschutzes - diesem Thema gewidmet. Er hat dabei auch Themen aufgenommen, wie sie heute in der Branche schon aufgrund der Selbstregulierung vorhanden sind. Meines Erachtens hat er aber einen wesentlichen Punkt übersehen. Deshalb möchte ich hier einen Vorschlag zur Vermittlung zwischen der Minderheit und der Mehrheit einbringen: Die Protokollierungspflicht soll sich nur auf den Kontakt mit nichtqualifizierten Anlegerinnen und Anlegern beschränken.

Stellen Sie sich vor: Ansonsten haben wir im gesamten Gesetz immer einen Unterschied zwischen qualifizierten und nichtqualifizierten Anlegerinnen bzw. Anlegern gemacht; es geht eben um das Schutzbedürfnis. Da bin ich klar der Auffassung, dass bei qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern dieses Schutzbedürfnis nicht vorhanden ist und es einer Überregulierung gleichkäme, wenn man eben auch dort eine staatliche Protokollierungsvorschrift vorsähe. Deshalb sieht mein Antrag als vermittelnder Vorschlag vor, dass man zwar eine Protokollierungsvorschrift einführt und dass dieses Protokoll auch dem Kunden abgegeben werden muss, aber nur, sofern es sich um nichtqualifizierte Anlegerinnen und Anleger handelt. Aufgrund der Gesetzessystematik, welche diese Unterscheidung vornimmt, wäre es konsequent, hier diesen Mittelweg zu gehen. Damit würde man nicht übers Ziel hinausschiessen. Die qualifizierten Anlegerinnen und Anleger brauchen nämlich keinen speziellen Schutz; jedenfalls haben wir im übrigen Gesetz so entschieden.

Ich bitte Sie daher, meinem Einzelantrag zuzustimmen.

[PAGE 737]