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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2001-06-21

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich bin nicht abstinent. Ich habe eine hohe Wertschätzung für Gastronomie, für Wein- und Bierproduzenten, vor allem wenn es sich um biologische Produkte handelt, (Zwischenruf: Solche aus dem Bündnerland!) - aus dem Bündnerland, richtig.

Trotzdem beantrage ich, die Kompetenz zur Festlegung des Alkoholgrenzwertes beim Bundesrat zu belassen. Warum? Es gibt verschiedene Faktoren und Substanzen, die zur Fahrunfähigkeit führen können: Alkohol, Medikamente, Müdigkeit, illegale Drogen usw. Die Mehrheit der Kommission will nun die Regelung des Grenzwertes für eine einzige Substanz, den Alkohol, dem Parlament übertragen. Alle anderen Substanzen und Faktoren sollen vom Bundesrat behandelt werden, egal, wie umstritten diese auch sein mögen.

Hinter dem Konzept der Mehrheit, die eben den Grenzwert für den Alkohol ausnehmen und hier im Parlament beraten will, steht keine gesetzgeberische Logik. Es geht vor allem um Emotionen, vielleicht sogar um Biertisch-Emotionen.

Stellen wir uns kurz vor, wie das Festlegen der kritischen Blutalkoholkonzentration im Nationalrat ablaufen würde. Wir werden Anträge für Werte zwischen 0,0 und 1,X Promille haben. Wir werden eine unübersichtliche Diskussion über die verschiedenen Abstufungen und Konzentrationen haben. Wir werden eine Kaskadenabstimmung mit einigen taktischen Geplänkeln haben, und so wird dann irgendwann ein Resultat herausschauen. Wissenschaftliche, medizinische Erkenntnisse werden in diesem "Umzug" keine Rolle spielen oder werden eine untergeordnete Bedeutung haben. Es besteht kein Zweifel - das können wir uns doch alle ohne Gesichtsverlust eingestehen -: Der Bundesrat wird die Erkenntnisse der Wissenschaft, der Fachleute viel ernster nehmen, viel höher gewichten, als das hier möglich wäre.

Nun zeigen alle ernst zu nehmenden Diskussionen das gleiche Ergebnis und kommen alle Fachstellen, die sich intensiv mit dem Problem befassen, zum gleichen Ergebnis. Ich nehme nur die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Sie sagt, dass ab 0,5 Promille zentrale körperliche Funktionen, die für das Autofahren nötig sind, beeinträchtigt sind. Laut BfU ist bei über 20 Prozent der tödlichen Unfälle Alkohol die entscheidende - also nicht nur eine, sondern die entscheidende - Ursache. Dies betrifft über hundertfünfzig Todesfälle im Jahr oder drei pro Woche. Die Herabsetzung des Grenzwertes bei der Blutalkoholkonzentration ist zweifellos eine wichtige, eine wirksame und einfache Massnahme zugunsten von mehr Sicherheit.

Wenn wir die Kompetenz dem Bundesrat übertragen, so, wie es vorgeschlagen ist und wie es der Ständerat beschlossen hat, dann wird er aufgrund all dieser Erkenntnisse - er hat das sehr klar gesagt - den Grenzwert auf 0,5 Promille herabsetzen. Dies ist auch das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens, welches der Bundesrat durchgeführt hat.

Hier können wir den Tatbeweis erbringen, dass wir es mit mehr Sicherheit Ernst meinen. Indem wir dem Ständerat und dem Bundesrat folgen, vermeiden wir viel mehr unschuldige Opfer als mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, bei welcher die Sicherheit gerade von jenen, die heute nichts von 0,5 Promille wissen wollen, immer wieder heraufbeschworen worden ist.

Ich bitte Sie: Geben Sie "mehr Sicherheit" eine Chance, folgen Sie der Vernunft, und überlassen Sie diese Kompetenz dem Bundesrat.

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