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Föhn Peter · Nationalrat · 2001-06-21

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich könnte die gleiche Vorbemerkung wie Herr Hämmerle machen. Aber bei den letzten Wahlen habe ich, wie viele Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, meinen Wählerinnen und Wählern versprochen, mich nach Möglichkeit gegen das immer schneller laufende Räderwerk einzusetzen, das ständig neue Gesetze hervorbringt, insbesondere wenn diese Gesetze die Freiheit des Einzelnen weiter beschneiden oder einschränken.

Das vom Bundesrat vorgelegte Strassenverkehrsgesetz geht mir viel zu weit. Es trifft viele unserer Bürgerinnen und Bürger direkt und empfindlich. Ich spreche zu Artikel 55 Absatz 5bis, der auch Auswirkungen auf die ebenfalls neuen Artikel 16a und 16b hat. Da wir genügend Erfahrungen mit der Alkoholkonzentration im Blut haben und uns genügend statistisches Material zur Verfügung steht, beantragt eine grosse Minderheit der Kommission, eine Grenze für die Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille im Gesetz aufzunehmen.

Das Problem des Alkohols im Strassenverkehr muss aber ernst genommen, und alle möglichen Vorkehrungen zu einer Verminderung der Unfälle müssen getroffen werden - so, wie die Schweiz bis heute eine sehr erfolgreiche Verkehrspolitik betrieben hat. Es ist wissenschaftlich erhärtet, dass mit steigendem Alkoholkonsum die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt wird; es ist aber nicht bewiesen, dass durch die Senkung der Grenze für die Blutalkoholkonzentration von 0,8 auf 0,5 Promille die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert würde.

Interessanterweise werden keine statistischen Angaben über die Anzahl Unfälle durch Personen - die eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 und 0,79 Promillen aufweisen - veröffentlicht. Einzelne kantonale Statistiken zeigen jedoch äusserst aufschlussreiche Tatsachen. So wurden folgende Zahlen auf kantonaler Ebene erhoben: Kanton Schaffhausen, 1996: 650 Unfälle, 58 unter Alkoholeinfluss; 1997: 423 Unfälle, 46 unter Alkoholeinfluss. Aber man höre jetzt genau: In beiden Jahren wurden keine Unfälle durch Personen mit weniger als 0,8 Promille registriert. Kanton Waadt, 1998, im ersten Trimester: 976 Unfälle, 119 unter Alkoholeinfluss; 4 Unfälle durch Personen mit zwischen 0,5 und 0,8 Promille. Diese Zahlen sind verbindlich, denn heute schon wird ein Unfallbeteiligter mit zwischen 0,5 und 0,8 Promille bestraft.

Zudem sind zwei wissenschaftliche Untersuchungen aus dem Jahr 1996 bekannt, die im Auftrag des Medizinisch-Psychologischen Institutes für Verkehrssicherheit und des Gerichtsmedizinischen Institutes der Universität Genf durchgeführt wurden. So wurde zwischen Mai 1991 und April 1993 von der Polizei in 951 Fällen von Fahren in angetrunkenem Zustand ein mittlerer Alkoholwert - man höre jetzt ganz genau zu - von durchschnittlich 1,9 Promille festgestellt. Im Weiteren wurde in dieser Studie festgestellt, dass 22 Prozent der angetrunkenen Motorfahrzeugführer Wiederholungstäter sind und etwa ein Drittel der Unfälle auf Alkoholismus und somit nicht auf gelegentliches Trinken zurückzuführen ist.

Es gibt also keine verbindlichen Untersuchungen, die nachweisen, dass die Senkung der Grenze von 0,8 auf 0,5 Promille einen nachhaltigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten würde.

Nun komme ich zum Clou der ganzen Geschichte: Trotz der Nachfrage und den Aufforderungen seitens der Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen betreffend weitere Daten und Zahlen über die Situation in der ganzen Schweiz haben wir wenig bis nichts erhalten. Das heisst für mich, dass Manipulation, Verdrehung oder Nichtoffenlegung von Tatsachen im Spiel ist!

Ich habe einen Brief vor mir liegen, in dem es heisst, dass detaillierte Informationen über den jeweiligen Alkoholgehalt im Blut tatsächlich nicht veröffentlicht würden. Unterschrieben hat den Brief - man höre und staune - Herr Carlo Malaguerra, Direktor des Bundesamtes für Statistik. Er schreibt weiter, diese Angaben seien aber verfügbar und könnten seines Erachtens auch ausgewertet werden. Ich wette darauf: Würde diese Statistik eine andere Sprache sprechen - d. h., wenn sie die vorgegaukelten Begründungen der Befürworter einer Grenze von 0,5 Promille bestätigen würde -, wäre sie schon längst aufgelegt worden.

Auch vonseiten der BfU wurde mir detailliertes Zahlenmaterial versprochen. Ich wollte wissen, wie viele der in der Statistik aufgeführten alkoholisierten Verkehrstoten und Verkehrsverletzten schwächere Verkehrsteilnehmer gewesen waren, das heisst alkoholisierte Fussgänger oder eventuell Radfahrer, die mit einem alkoholisierten Autofahrer überhaupt nichts zu tun haben, statistisch aber in den gleichen Topf geworfen werden.

Siehe da: Bis heute habe ich von der BfU auch nichts bekommen, trotz grossen Versprechen, dass sie die Zahlen hätte. Darf ich einmal mehr betonen, dass ich das Autofahren mit Alkohol in keiner Weise toleriere! Wir dürfen nichts beschönigen. Nach wie vor gilt für mich: Wer fährt, trinkt nicht. Aber ein Gläschen in Ehren ist niemandem zu verwehren.

Würde ich in einer Stadt oder Agglomeration wohnen, dann würde ich mich kaum so vehement für die 0,8-Promille-Grenze wehren. Führen Sie sich aber bitte unsere Rand- und Bergregionen vor Augen. Denn bei uns im Muotatal/Illgau ist der öffentliche Verkehr abends ab 20 Uhr eingestellt. 4500 Einwohner sind auf den privaten Verkehr angewiesen. Daneben dürfen wir auch das Touristenland Schweiz, welches der Staat ansonsten immer unterstützt, nicht vergessen.

Ich bitte Sie eindringlich, dem Minderheitsantrag II zuzustimmen. Setzen wir auf die Eigenverantwortlichkeit, auf die Vernunft jedes Einzelnen. Nehmen wir das Problem aber ernst, und führen wir die erfolgreiche Unfallverhütungspolitik der Schweiz weiter. Setzen wir weiterhin auf Prävention. Dazu müssen wir die Schwerstalkoholiker möglichst aus dem Verkehr ziehen oder zumindest verstärkte und griffigere Massnahmen einleiten.

Mit dem heute neu aufgenommenen Artikel 2a wird der Bund unter dem Titel "Prävention" Sensibilisierungskampagnen durchführen und weitere präventiv wirksame Aktivitäten für sicheres Fahren fördern. Dies ist ein Grund mehr, die 0,8-Promille-Grenze im Gesetz aufzunehmen. Der Bund kann und wird auch im Drogenbereich präventiv wirken.

Noch kurz zum Antrag der Minderheit I (Hämmerle), die nur Polemik betreibt. 0,8 Promille sind anerkannt und wurden von niemandem bestritten. Es hat gar niemand von 1,0 Promille und mehr gesprochen, mein lieber Kollege.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit II, damit die 0,8-Promille-Grenze im Gesetz verankert wird. Führen wir die erfolgreiche Unfallverhütungspolitik der letzten Jahre weiter - ohne Kriminalisierung und Handschellen.