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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-29

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-29

Wortprotokoll

Es wurde vieles richtig gesagt; ich will das nicht alles wiederholen. Es ist natürlich so, dass wir seit Jahren mit den Gebäuden ausserhalb der Bauzonen ein Problem haben, dass es ungelöste Fragen gibt. Es gibt sehr viele Entscheide des Bundesgerichtes, weil auch im Einzelfall Unklarheiten in Bezug auf die Umsetzung des heutigen Rechts durch die Kantone bestehen. Deshalb ist das Anliegen des Kantons St. Gallen kein neues Anliegen, sondern es greift eine anerkannte und eine dringliche Problematik auf.

Natürlich hätten es das ARE und der Bundesrat viel lieber gesehen, wenn man das Problem im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision gelöst hätte, in einem Guss mit den grundsätzlichen Problemen, die wir dort zu lösen haben. Dann wäre es mit allfälligen Konsequenzen konsistent gewesen. Insofern greifen Sie hier etwas aus der kommenden Revision heraus, das allenfalls dann wieder anzupassen ist, wenn Sie über die grundsätzlichen Probleme legiferieren, die in der zweiten Etappe der RPG-Revision gelöst werden müssen.

Die Thematik des Bauens ausserhalb der Bauzonen ist komplex. Die Änderung von Bestimmungen in einem Teilbereich kann Rückwirkungen auf andere Bestimmungen haben. Wegen dieser Wechselbeziehung zwischen den einzelnen Bestimmungen wäre es aus Sicht des Bundesrates begrüssenswert gewesen, dass man bei der Revision eine Gesamtsicht angewendet hätte. Das war ja auch ein Kritikpunkt sehr vieler Kantone im Rahmen der Vernehmlassung. Nichtsdestotrotz kann ich mit dem Vorschlag, wie er von Ihrer Kommission ausgearbeitet wurde, leben. Es hätte zwar noch die Motion Zemp 10.3086 gegeben, die auch dem Erschliessungsgrad von Gebäuden eine Bedeutung beigemessen hätte. Der Erschliessungsgrad von Gebäuden ist notabene für die Gemeinden und Kantone wichtig, weil es ohne oder mit einer mangelhaften Erschliessung relativ teuer ist, Gebäude umzunutzen oder zu erweitern.

Ich möchte zuhanden des Amtlichen Bulletins erwähnen, dass es gemäss dem Bestand 2007 ausserhalb der Bauzonen 540 000 Gebäude gibt. Es sind damit 23 Prozent der Gebäudeflächen der Schweiz, die sich ausserhalb der Bauzonen befinden. Es ist also keine kleine, sondern eine sehr grosse Anzahl, die Sie mit diesem Entscheid mindestens teilweise zu einer Wohnnutzung freigeben. Das ist auch ein ökonomischer Vorteil für die heutigen Besitzer von solchen Gebäuden; die Kantone werden sich bei allfälligen steuerlichen Behandlungen dieses Transfers noch darum kümmern müssen.

Die Kommission hat in Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse erkannt, dass die vorgezogene Teilrevision die Gefahr von negativen Nebenwirkungen in sich bergen könnte, und hat dies auch in ihrem Bericht thematisiert. Zum Erlass der Ausführungsvorschriften durch den Bundesrat und zum Vollzug möchte ich daher betonen, dass wir darauf achten müssen, dass diese negativen Nebenwirkungen möglichst vermieden werden können. Es gilt, darauf zu achten, dass wir trotz der zusätzlichen Nutzungen die Interessen der Landwirtschaft wahren können und der Charakter regionaltypischer Landschaften mittel- und längerfristig erhalten bleibt. Wir werden darauf achtgeben müssen, dass temporäre Wohnbauten nicht in Dauerwohnbauten umgewandelt werden dürfen und dass den Gemeinwesen, vorab den Gemeinden, aus den zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten keine zusätzlichen Kosten erwachsen, weil die Erschliessung allenfalls ungenügend ist.

Vorgezogene Teilrevisionen sind generell heikel. Der von Ihnen und Ihrer Kommission unterbreitete Gesetzentwurf ist aus Sicht des Bundesrates dennoch eine vertretbare Lösung, um ein als dringlich erkanntes Problem zu lösen. Beim Erlass der Verordnungsbestimmungen - ich gehe davon aus, dass die Revision eine Mehrheit findet - werden wir darauf achten, die erwähnten negativen Nebenwirkungen zu vermeiden. Eine Optimierung im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision bleibt vorbehalten.