Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-09-29
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Entwurf zur Umsetzung der Standesinitiative St. Gallen "Bauen ausserhalb der Bauzone" an die Kommission zurückzuweisen.
Das Anliegen ist nachvollziehbar, Handlungsbedarf besteht. Dass wir mit der Jahrzahl 1972 eine fixe Grenze haben, die verschiedene Fälle kreiert, führt zu wirklich stossenden Situationen und zu praktischen Ausführungsproblemen. Das sollte man lösen. Der Kanton St. Gallen will eben diese willkürliche Unterscheidung beseitigen. Eigentlich gehört ja die Beseitigung dieses Umstands durch eine neue Regelung in eine Gesamtrevision des Raumplanungsgesetzes. Nach dem Scheitern des letzten Versuches wollte man aber in der Kommission offensichtlich nicht warten, sondern dieses Problem gesondert angehen.
Warum jetzt dieser Rückweisungsantrag, der natürlich zu einer Verzögerung führen wird? Es ist keine Lösung, die dem Landschaftsschutz wirklich Rechnung trägt. Um- und [PAGE 1809] Neubauten müssen sehr sorgfältig ins Landschaftsbild eingefügt werden. Immerhin - ich möchte daran erinnern - geht es hier um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Vernehmlassungsresultate aus den Kantonen haben gezeigt, dass sie sich in dieser Frage Sorgen machen. Diese Sorgen wurden aber von der UREK nicht ernst genommen, im Gegenteil: Mit der Aufnahme des Zusatzes "sowie angebaute Ökonomiebauten" übersteigt die Um- und Ausbaumöglichkeit ein Mass, das in der Standesinitiative St. Gallen nicht einmal angedacht war. Also, nochmals: Es geht hier wirklich um das Bauen ausserhalb der Bauzone.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme sehr zurückhaltend bis skeptisch gezeigt, denn er ist ja mit einer Arbeitsgruppe daran, die einschlägigen Bestimmungen überprüfen zu lassen, sodass er es als wenig zielführend erachtet, wenn wir jetzt in diesem Teilbereich fixe Beschlüsse fassen, die den Gestaltungsspielraum bei der Überprüfung einschränken. Das ist sehr wohl einsichtig. Ich möchte dazu aus der Stellungnahme des Bundesrates zitieren: "Der Bundesrat teilt namentlich die Bedenken, dass die vorgeschlagene Neuregelung unerwünschte Nebenwirkungen haben könnte, die nicht zu unterschätzen sind." Er führt dann einige Punkte auf, die zu beachten sind; ich nenne hier nun den dritten: "Es muss sichergestellt werden, dass auch temporäre Wohnbauten, soweit sie unter Artikel 24c fallen, ihren Charakter als solche nicht verlieren. Nicht jede Hütte, in der ab und zu ein Landwirt übernachtet hat, soll abgerissen und als Ferienhaus wieder aufgebaut werden dürfen."
Die Lockerungen, die Sie mit dem Antrag zu Absatz 4, den Sie von der Mehrheit der UREK vorgelegt bekommen haben, unterstützen sollen, sind folgendermassen formuliert: "Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild müssen für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig oder darauf ausgerichtet sein, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern." Weil die Mehrheit hier zweimal das Wort "oder" eingebaut hat, sind die Bedingungen nicht kumulativ zu erfüllen, sondern es reicht schon, dass die Veränderungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig sind. Was das heissen und wie solche Veränderungen dann noch ins Landschaftsbild passen sollen, ist überhaupt nicht klar. Wenn die Mehrheit zweimal "und" geschrieben hätte und damit dem dritten Aspekt, der Einpassung in die Landschaft, mehr Gewicht gegeben hätte, hätte ich den Rückweisungsantrag nicht gestellt. Aber der Antrag der Mehrheit geht eindeutig zu weit.
Deshalb möchte ich Sie bitten, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem klaren Auftrag, den Bedenken des Bundesrates und den in der Vernehmlassung von den Kantonen geäusserten Bedenken Rechnung zu tragen.