Lexipedia

Stamm Luzi · Nationalrat · 2001-06-21

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich habe meinen Antrag unter Artikel 16f vorgeschlagen, damit der Redeablauf strukturiert wird. Falls [PAGE 912] er gutgeheissen werden sollte, muss diese Bestimmung wahrscheinlich anderswo platziert werden.

Mein Antrag geht sehr nahe zum Beschluss des Ständerates bei Artikel 16b Absatz 3, vorher vertreten durch Kollege Max Binder. Aber mein Antrag hat meines Erachtens nicht die Nachteile, die der Beschluss des Ständerates hat. Folgender Sachverhalt: Ein Berufschauffeur, nehmen wir einen Buschauffeur, der beruflich immer dieselbe Strecke fahren muss, lässt sich im Privatleben eine schwere Übertretung zuschulden kommen. Er fährt viel zu schnell, oder er fährt unter Alkoholeinfluss. Nun stellt sich die Frage, was er für eine Massnahme erhalten soll. Ich halte es für richtig, wenn er in seinem Privatleben, bezüglich seines Privatwagens, eine gleich harte Strafe erhält wie jedermann sonst. Er sollte eine gleich lange dauernde Massnahme erhalten, einen gleich langen Führerausweisentzug, aber nur für den Privatwagen. Er könnte somit nicht mehr mit seinem Privatwagen zu seinem Arbeitsplatz fahren, er müsste eine andere Lösung finden, wie jeder andere Betroffene in unserer Gesellschaft auch. Aber mit meinem Vorschlag nehmen wir ihm nicht die Möglichkeit weg, seinem Beruf nachzugehen. Er kann nach wie vor seinen Chauffeurberuf ausüben.

Das scheint mir die angemessenere Variante als die ständerätliche Version in Artikel 16b Absatz 3. Dort, Herr Aeschbacher, wäre es in der Tat eine Privilegierung der Berufschauffeure. Bei meinem Antrag ist es das nicht. Wenn Sie nach Führerausweiskategorien unterscheiden, können Sie dieses Problem in idealer Weise lösen.

Ich habe vorher zu lange gesprochen, Herr Präsident, und ich habe mich dafür bedankt. Jetzt habe ich als Ausgleich sehr kurz gesprochen.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.