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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-03-21

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21

Wortprotokoll

Meine Minderheit II möchte in Artikel 30 Absatz 1 eine andere Formulierung und eine andere Gewichtung.

Im Entwurf des Bundesrates steht, dass die Meldestelle alle Personendaten und übrigen Informationen weiterleiten kann. Ich habe mir die Frage gestellt, wieso hier an erster Stelle "Personendaten", wieso hier überhaupt das Wort "Personendaten" steht. Es könnte ja heissen, die Meldestelle könne alle "Informationen" weiterleiten. In Absatz 2 ist ja geregelt, was das für Informationen sind und unter welchen Voraussetzungen Personendaten weitergeleitet werden dürfen. Ich kann mir vorstellen, dass es hier um heikle Daten geht - wegen dem Datenschutz -; es muss hier aber auch um den Rechtsschutz gehen, der bei der Diskussion zum Nichteintretensantrag Nidegger erwähnt worden ist. Ich bin überzeugt, dass die Personendaten für die Geldwäschereibekämpfung nicht viel nützen; ich werde das noch ausführen. Deshalb komme ich zum Schluss, dass die Meldestelle "Informationen" weiterleiten können soll und ausnahmsweise, natürlich mit Bezug auf Absatz 2, "Personendaten"; dies selbstverständlich mit Unterstützung des Einzelantrages Lüscher, den ich auch zur Annahme empfehle.

Bei der Geldwäscherei geht es um schmutziges Geld, das illegal über Terror, Menschenhandel, Frauenhandel, Drogen generiert wird. Das Ziel der Bekämpfung der Geldwäscherei besteht darin zu verhindern, dass das schmutzige Geld in den normalen Geldkreislauf kommt. Wenn wir schauen, wie das passiert, sehen wir, dass die Personendaten schlichtweg nicht im Vordergrund stehen. Es geht um Finanztransaktionen, und es geht heute um grenzüberschreitende und geldlose Kompensationsgeschäfte; das beweisen weltweit viele Berichte aus verschiedenen Ländern. So wird Geldwäscherei gemacht.

Jetzt ist es weiter eine Tatsache, dass mit den heutigen Massnahmen die Geldwäscherei nicht zurückgedrängt werden konnte, im Gegenteil, die Geldwäscherei ist im Vormarsch. Haben wir die richtigen Mittel, um dagegen anzukommen? Ich glaube kaum, dass die Geldwäscherei mit dieser Formulierung hier gebremst werden kann, weil eben die Informationen und nicht die Personendaten im Vordergrund stehen. Es geht um die Informationen bei den Kompensationsgeschäften. Das bräuchten wir eigentlich, aber wir haben es nicht, weil die grossen Staaten sich dagegen wehren, diese Daten herauszugeben.

Wir müssten eigentlich weltweit die wirtschaftlich Berechtigten jener Trusts haben, die weltweit tätig sind. Hinter diesen - das ist bekannt, lesen Sie Berichte aus den USA, Kanada und Australien - verstecken sich nämlich die Geldwäscher. Solange sich aber die Grossstaaten und das Gafi weigern, sich dafür einzusetzen, dass diese wirtschaftlich Berechtigten endlich einmal transparent aufgeführt werden, können wir die Bekämpfung der Geldwäscherei vergessen. Nun kommen wir und sagen: "Jawohl, genau wir, die Schweiz, melden jetzt diese Personendaten." Erstens nützen diese nichts, und zweitens werden wir damit für grosse Staaten zu Erfüllungsgehilfen bei der Steuereintreiberei.

Das ist eine gefährliche Gesetzgebung, die wir machen. Wir von der SVP sind bereit, hier einen Schritt zu machen, wenn endlich einmal ein Register der wirtschaftlich Berechtigten der Trusts erstellt wird. Aber solange das nicht gemacht wird, können wir die zielgerichtete Bekämpfung der Geldwäscherei vergessen.