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Eder Joachim · Ständerat · 2012-09-18

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Hier kommen wir nun zu einem wichtigen Punkt der Vorlage, allenfalls sogar zur Pièce de Résistance. Vorausschicken darf ich, dass die Rechtsgrundlage für den Betrieb dieses einzigen Innovationsparks mit möglicherweise zwei oder allenfalls mehr Standorten unbestritten ist. Zur Diskussion steht, ob der Innovationspark, wie dies der Nationalrat beschlossen hat, "von Anfang an auf mehrere Standorte verteilt" wird oder ob er, wie dies die Kommissionsmehrheit will, "auf mehrere Standorte verteilt" ist. Die Minderheit, die aus den Ständeräten Altherr, Bieri, Bischofberger, Germann, Gutzwiller und mir besteht, beantragt, dass der Innovationspark, der zwingend national ausgerichtet und an eine Hochschule angebunden sein muss, "auf mehr als einen Standort verteilt werden" kann. Wir beantragen Ihnen also eine Kann-Formulierung. Gerne begründe ich die Vorteile unseres Antrages noch näher:

Der Beschluss des Nationalrates, der allerdings von niemandem mehr aufrechterhalten wird, geht viel weiter als der Entwurf des Bundesrates und öffnet Tür und Tor für Begehrlichkeiten aller Art. Der Bund würde damit verpflichtet, mehrere Standorte gleichzeitig zu entwickeln. Zudem wird unter dem Begriff "mehrere" eindeutig mehr als zwei verstanden. Das ist auch beim vorliegenden Antrag der Mehrheit so. Die Bestimmung "Er ist auf mehrere Standorte verteilt" hat die Gefahr in sich, dass gleichzeitig und von allem Anfang an eine Zersplitterung in lokale Innovationspärke erfolgt. Dass diese Einschätzung der Verzettelung nicht von der Hand zu weisen ist, zeigt eine mir vorliegende Liste, die Sie hier sehen. Es ist eine Liste, auf der unter dem Titel "Innovationspark" zehn - ich wiederhole: zehn - Kantone von A wie Aargau über N wie Neuenburg bis Z wie Zürich und eine Stadt ihre Vorstellungen zum Besten geben. Die Begehrlichkeiten sind also bereits vorhanden.

Eines ist im Zusammenhang mit dem Innovationspark aber wohl klar: Wir wollen keine Standortinflation, kein Jekami. Die Eintrittshürde für allfällige Standorte muss sehr hoch sein. Der Standort oder die Standorte müssen dort gewählt werden, wo die Wirtschaft und die Hochschulen über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, und zwar Kompetenzen auf internationalem Niveau. Ziel muss der Aufbau eines international beachteten und für in- und ausländische Unternehmen attraktiven Innovationsparks sein, ein eigentlicher Leuchtturm also.

Mit dem Antrag der Minderheit ermöglichen wir dies, davon sind wir überzeugt. Wir berücksichtigen auch die vor der Kommission vorgebrachten Anliegen der Wirtschaft. Wir berücksichtigen auch die Forderungen der Kantone, welche gerade gestern Abend, am Stammtisch der Kantone, durch den Walliser Staatsratspräsidenten und Vorsteher der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, Jean-Michel Cina, wieder deutlich vorgebracht wurden. Auch das angestrebte regionale Gleichgewicht können wir mit dem Minderheitsantrag absolut wahren. Wenn unser Antrag, wonach der Innovationspark auf mehrere Standorte verteilt werden kann, Erfolg hat, ist die nötige Flexibilität gewährleistet. Es besteht kein Zwang und keine Verpflichtung, den Innovationspark von Anfang an auf mehrere Standorte zu verteilen. Andererseits verhindert der Antrag dies auch nicht, falls wirklich zwei oder mehr Standorte die entsprechenden Bedingungen erfüllen - dies scheint der Minderheit sehr entscheidend. Unser Antrag ist also offen. Für den Bundesrat besteht damit die Möglichkeit eines organischen Wachstums. Es können also zunächst auch erste Erfahrungen gesammelt werden. Das sind eindeutige Vorteile. Die von der Mehrheit zudem postulierten Punkte wie Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Hochschulen sind Voraussetzungen, die bereits im Gesetz enthalten und sowieso unabdingbar sind.

Ich komme zum Schluss: Der Unterschied der vorliegenden Anträge liegt in der Antwort auf die Frage, ob der Innovationspark auf mehrere Standorte verteilt werden muss. Der Minderheitsantrag gibt dem Bundesrat in dieser für unser Land wichtigen Frage freie Hand. Die Minderheit traut unserer Exekutive zu, vor allem auch nach den glaubwürdigen Äusserungen von Bundesrat Berset in der Kommission, dass er unter Berücksichtigung des regionalen Gleichgewichtes den richtigen Entscheid fällen wird. Der Bundesrat verdient in dieser Sache unser Vertrauen.

Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.