Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-26
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-26
Wortprotokoll
Es wurde festgestellt und ist auch so, dass heute die Kantone die Bundessteuer erheben, ohne darüber Rechenschaft abzulegen, ob das ordnungsgemäss und rechtmässig erfolgt; sie senden auch keine entsprechende Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung oder an die Eidgenössische Finanzkontrolle. Obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind, haben die meisten Kantone eine ordnungsgemässe Kontrolle, indem sie ein eigenes Finanzaufsichtsorgan eingesetzt haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Es gibt die kantonalen Finanzkontrollen, die administrativ dem jeweiligen Finanzdepartement angegliedert sind; es gibt auch kantonale Finanzaufsichtsbehörden, die dem Parlament unterstehen; und es gibt einen Kanton, der eine private Revisionsgesellschaft mit dieser Prüfung beauftragt hat. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten.
Es gibt aber eben auch noch einige wenige Kantone, die entweder eine ordnungsgemässe Prüfung nicht durchführen oder die entsprechenden Daten nicht der Steuerverwaltung abliefern. Eigentlich haben wir nur darum und nur für diese wenigen Fälle diese Regelung getroffen. Es ist, wie Sie, Herr Nationalrat Hausammann, selbst festgestellt haben, wirklich eine pragmatische und eine föderale Lösung, die administrativ sehr wenig Aufwand verursachen wird. Es wird so sein, dass die kantonalen Finanzaufsichtsbehörden der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle Meldung erstatten. Wenn eine Verpflichtung besteht, gehen wir davon aus, dass auch sämtliche Kantone sich daran halten werden. Es gibt also praktisch keinen Mehraufwand, aber eine erleichterte Umsetzung.
Ich möchte Sie bitten, auf die Gesetzesvorlage einzutreten und ihr ohne Änderung zuzustimmen.