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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-03-14

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Wir empfehlen Ihnen, bei Artikel 9 den Antrag der Minderheit Freysinger abzulehnen. Es macht natürlich Sinn, dass Nationalfonds und Akademien die Forschung fördern, die noch nicht kommerziellen Zwecken dient; es ist nämlich gerade die Sicherung der nichtkommerziellen Forschung, die ohne diese Vorgabe nicht gewährleistet wäre.

Wir sagen ebenfalls Nein zum Antrag der Minderheit Chevalley, und zwar aus einer gesetzessystematischen Überlegung. Es geht nämlich nur um die Forschungsförderungsinstitutionen Nationalfonds und Verbund der Akademien, wie sie in Artikel 4 definiert sind. Dort neben der Grundlagenforschung und dem Wissens- und Technologietransfer auch noch die anwendungsorientierte Forschung schwerpunktmässig zu berücksichtigen ist gesetzessystematisch ein Fehler. Es macht keinen Sinn, denn die anwendungsorientierte Forschung betrifft die übrigen Forschungsorgane, die eben genau mit diesem Artikel in diesem Abschnitt nicht gemeint sind. Deswegen ist es ein gutgemeintes Anliegen, aber am falschen Ort.

Zu Artikel 10 Absatz 4 und Artikel 16, die die Ressortforschung betreffen: Hier geht es um die Finanzierung der Administrationskosten, und zwar von Nationalfonds und Ressortforschung. Die Minderheit Quadranti verlangt, dass der Nationalfonds den Hochschulforschungsstätten und nichtkommerziellen Forschungsstätten ausserhalb der Hochschulen Beiträge bezahlt, damit diese indirekte Forschungskosten decken können; das sind Administrativkosten, z. B. Personal- oder Investitionskosten. Es ist klar, dass diese Kosten in irgendeiner Form gedeckt werden müssen. Es ist ebenfalls klar, dass hier ein Kostendruck bleibt und auch bleiben muss, da sonst die Administrativkosten aufgebläht werden - das ist ohnehin eine Tendenz, der wir entgegenwirken wollen. Es gehört zur effizienten Bewirtschaftung von Forschungsprojekten, dass es bei der Finanzierung eine Kooperation zwischen Bund, Kantonen und den Trägern der Forschungsprojekte gibt. Genau das ist ein Kompromiss, der in der heutigen Praxis funktioniert und der mit diesem Minderheitsantrag durchbrochen würde. Die Kann-Formulierung entspricht der heutigen Regelung und stellt wirklich einen guten Kompromiss dar. Damit alle Partner am Ball bleiben, ist es sinnvoll, bei der jetzigen Regelung zu bleiben, sonst laufen wir Gefahr, dass sich Kantone oder Forschungsstätten aus ihrer Verantwortung stehlen. Wir bitten Sie deshalb, die beiden Anträge der Minderheit Quadranti abzulehnen.

Zu Artikel 11, der die schweizerischen Akademien betrifft, und zu Artikel 55, der den Wissenschafts- und Innovationsrat betrifft: Es geht um die Stärkung der Berufsbildung; wir bitten Sie, bei beiden Artikeln der Mehrheit zu folgen, und zwar, um eben genau diese Berufsbildung zu stärken. Wir haben in der Kommission ausführlich über die Stärkung diskutiert, und wir sind wie Herr Zuppiger der Meinung, dass diese im Vergleich zur akademischen Forschung gestärkt werden muss und dass der Dialog zwischen akademischer und Berufsbildungsforschung verstärkt werden muss. Genau dieses Anliegen hat die Kommission aber in Litera d eingefügt, indem sie explizit die Berufsbildung und deren Förderung ins Zentrum rückt und damit die Aufgaben der Akademien ergänzt. Es macht somit keinen Sinn, dieses Anliegen, wie Frau Riklin es in der Kommission ausgedrückt hat, mit dem Salzstreuer quasi über das ganze Gesetz zu verstreuen. Damit wird die Berufsbildung nicht gestärkt. Beim Wissenschafts- und Innovationsrat ist es ebenfalls so, dass die Mehrheit die Berufsbildung gestärkt hat, indem sie diese, im Gegensatz zum bundesrätlichen Gesetzentwurf, explizit erwähnt hat. Die Minderheit Neirynck möchte das nicht.

Es geht hier nicht um Sein oder Nichtsein, aber wir denken, dass wir in der Stärkung der Berufsbildung kohärent sind, wenn wir hier der Mehrheit folgen und dafür sorgen, dass in Zukunft auch diese Kompetenzen im Wissenschafts- und Innovationsrat vertreten sind.