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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2012-03-14

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche in diesem Block zu Artikel 9, bei dem es darum geht, die Subventionstatbestände zu ändern. Im Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit Freysinger muss man schon noch einige Dinge klar auseinanderhalten. Wir sind hier in einem Bereich, bei dem es um die Finanzierung der Forschungsförderungsinstitutionen geht. Die Forschungsförderungsinstitutionen sind im Gesetz klar aufgelistet. Es geht nicht an, dass man die Grundlagenforschung und die kommerzielle Nutzung miteinander verwechselt.

Es gibt Forschungsförderungsinstitutionen, die die Grundlagenforschung nichtkommerzieller Art finanzieren. Das ist ein ausgeklügeltes System, das sich bewährt hat. Ich fände es schade, wenn man die kommerzielle Komponente zum Beispiel in den Nationalfonds hineinbringen würde. Ihr Minderheitsantrag, Herr Kollege Freysinger, würde dazu führen, dass auch Projekte vom Nationalfonds finanziert würden, die direkt einem kommerziellen Nutzen zugeführt würden. Das ist nicht sehr realistisch, und das wäre ein massiver Ausbau neuer Subventionstatbestände, den ich und auch die FDP-Liberale Fraktion nicht unterstützen können.

Eine ähnliche Verwässerung passiert auch mit dem Antrag der Minderheit Chevalley, die auch die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung direkt über die Forschungsförderungsinstitutionen alimentieren will. Wir haben im Gesetz zwei Ebenen: Die eine Ebene ist die Grundlagenforschung, unterstützt durch die Forschungsförderungsinstitutionen; die andere Ebene ist die Innovationsförderung - das sind auch separate Kapitel im Gesetz -, wo es vor allem um die KTI geht. Man muss wahnsinnig aufpassen, dass diese zwei Ebenen nicht miteinander vermischt werden. Wenn sie vermischt würden, hätten wir eine Art Melange, [PAGE 444] sowohl bei der Hochschullandschaft wie dann entsprechend auch bei der kommerziellen Umsetzung.

Sie sprechen aber zu Recht ein Problem an, Frau Chevalley. Zwischen der Grundlagenforschung und der Innovation, die dann zu Produkten führt, die wirtschaftlich sind, besteht eine Lücke. Das ist anerkannt; das sagt auch der ETH-Rat selber. Man muss aber aufpassen, dass man jetzt die bestehenden Grundlagen nicht so verwässert, dass unter dem Strich nur Verunsicherung entsteht und es keine klare Abgrenzung zwischen der Grundlagenforschung und der Innovationsförderung mit konkreten wirtschaftlichen Interessen mehr gibt. Diese Trennung müssen Sie machen, sonst haben Sie ewig ein "Gestürm", wenn es dann um die Quersubventionierungen geht, beispielsweise bei der Public Private Partnership. Von daher ist von der Formulierung der Minderheit Chevalley Abstand zu nehmen.

Der Antrag der Minderheit Quadranti, die eine verpflichtende Unterstützung zur Abgeltung des Overheads will, also indirekte Forschungsförderung, sieht auf den ersten Blick sehr gut aus. Aber es versteckt sich dahinter eine grosse Gefahr: Wenn wir eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Overhead-Abgeltung haben, kann es unter dem Strich, wenn das Budget gleich bleibt, bei der direkten Forschungsförderung Abzüge geben. Das ist das grosse Problem Ihres Antrages, Frau Kollegin Quadranti. Aus diesem Grund möchte ich beliebt machen, hier der Mehrheit zu folgen und die Kann-Formulierung zu nehmen, weil sie nichts anderes macht, als den Status quo weiterzuführen. Das ist, glaube ich, die Aussage, die entscheidend ist.

Bei Artikel 11 unterstützen wir die Minderheit Zuppiger, denn es ist wichtig, dass die Berufsbildungsforschung - Betonung auf Forschung - in diesem Bereich mehr Gewicht erhält. Es kann nicht sein, dass unser duales Prinzip - wir sind ja Weltmeister in der dualen Ausbildung - im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz einfach nirgends vorkommt. Wenn wir in der internationalen Bildungs-, Forschungs- und Innovationslandschaft einen Exportschlager haben, dann ist es das duale Berufsbildungssystem. Schon nur aus diesem Grund ist es angezeigt, dass die Berufsbildungsforschung nicht nur in der gesetzlichen Erwähnung eine namhafte Stellung hat, sondern entsprechend auch dann, wenn es um die Organisationen und die Mitglieder dieser Organisationen geht.

Den Antrag Reynard zu Artikel 50 im 4. Kapitel können wir unterstützen, einfach mit dem klaren Vorbehalt, dass unter dem wirtschaftlichen Interesse dann auch das geistige Eigentum zu verstehen ist.