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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2012-03-14

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2012-03-14

Wortprotokoll

Meine Minderheitsanträge sind ein Konzept, und dieses Konzept, welches Artikel 10 Absatz 4, Artikel 16 Absatz 6 und Artikel 23 Absatz 3 betrifft, wird von zehn weiteren Mitgliedern der Kommission unterstützt.

Vom Bundesrat wurde bei den Beiträgen an den Overhead, also an die indirekten Forschungskosten, eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Der Overhead macht aber einen beachtlichen Teil der Kosten aus. Die ETH sprechen sogar davon, dass bei Projekten mit Dritten die indirekten Kosten zwischen 60 und 100 Prozent der direkten Projektkosten betragen. Aus diesem Grund ist auf die Kann-Formulierung zu verzichten und eine Verpflichtung im Gesetz festzuschreiben. Damit die Planbarkeit der Aktivitäten in Forschung und Entwicklung erleichtert wird und die Attraktivität, aber auch die Fähigkeit, neue Forschungen zu generieren, erhalten bleiben, ist in den erwähnten Bestimmungen aus der Kann- eine Muss-Formulierung zu machen.

Man vergibt sich nichts, wenn man diesem Konzept zustimmt. Der Bundesrat wird die Grundsätze der Beitragsbemessung regeln, und die Forschungsstätten können dann sicher sein, dass ein Beitrag geleistet wird, auf den sie sich verlassen können.

Das Konzept ist so, dass der Bundesrat die Grundsätze der Beitragsbemessung regelt. Das bedeutet nur eine gesetzlich verankerte Sicherheit, dass es Beiträge gibt. Es wird nicht von einem bestimmten Prozentsatz gesprochen. In diesem Sinne können die heutigen Regelungen beibehalten werden. [PAGE 443] Es wird damit aber ausgeschlossen, dass der Bundesrat keine Beiträge mehr leistet. Geben wir doch unseren Forschungsstätten diese Planungssicherheit.

Ich bitte Sie, auch im Namen der zehn Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner, bei den erwähnten Bestimmungen der Minderheit zuzustimmen und dadurch ebenfalls einen Beitrag zum Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz zu leisten.