Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2012-03-14
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-14
Wortprotokoll
Nationalrat Daniel Vischer reichte seine parlamentarische Initiative am 17. März 2011 ein. Diese wurde am 31. Oktober des vergangenen Jahres durch die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates vorberaten. Mit ähnlichen Worten, wie wir sie von ihm auch jetzt gehört haben, begründete Herr Vischer, weshalb er ein Einfuhrverbot für Güter verlangt, welche in israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten produziert werden.
Weil Sie nicht im Besitz der schriftlichen Erwägungen der Kommission sind - fragen Sie mich nicht, warum das so ist, es ist die einzige parlamentarische Initiative, für die in diesen dicken gesammelten Werken keine Erwägungen der Kommission aufgenommen wurden -, erlaube ich mir, Ihnen die Argumente der Mehrheit und der Minderheit kurz zu erläutern.
Die Mehrheit der Kommission hat davor gewarnt, hier ein Exempel zu statuieren. Man könne es drehen und wenden, wie man wolle, mit dieser Initiative würde die Schweiz zu einem brisanten Konflikt Stellung nehmen. Dies sei nicht im Interesse unseres Landes, es sei nicht notwendig, ja, es sei hochproblematisch. Ausserdem gebe es Deklarationsprobleme dieser Art für tausend andere ähnliche Beispiele aus Weltgegenden, die weit weniger kritisch beurteilt würden. Schlussendlich wurde auch moniert, dass wir im Grunde gar keine Produkte einführen dürften, die unter menschenrechtswidrigen Bedingungen hergestellt werden. Dies sei aber nicht die Absicht der Initiative. Das Ziel sei Israel. Letztlich solle eine Seite dieser unendlich unglücklichen Geschichte diskreditiert werden, indem eine explizite Lex specialis geschaffen werde. Die Forderung nach einem Einfuhrverbot an sich sei schon sehr fragwürdig und die Tatsache, dass sich dieses explizit gegen ein bestimmtes Land richte, sei nicht zu akzeptieren. Auch die Frage der Kontrolle sei nicht zu unterschätzen: Wie solle diese Initiative umgesetzt werden? Hier war sich die Mehrheit einig, dass die Initiative global umgesetzt werden müsste, was mit einem ungeheuren Aufwand verbunden wäre und politisch grosse Probleme bereiten würde.
Eine Minderheit vertrat die Meinung - wir haben die Argumente auch von Nationalrat Geri Müller gehört -, es gehe nicht darum, ein Land zu bestrafen, weil es in den Augen einiger etwas tue, was nicht gut sei, denn solches würde auch auf sehr viele andere Länder zutreffen. Es gehe in der vorliegenden parlamentarischen Initiative darum, dass Israel auf Gebiet, das es gemäss den Genfer Konventionen besetzt habe, landwirtschaftliche und andere Produkte erzeuge und verkaufe. Mit einer Annahme der Initiative würden wir den Bundesrat dazu bringen, aktiv zu werden, denn es würden Produkte in die Schweiz importiert, deren Herkunft nicht richtig deklariert sei - dies sei, nur schon aus Sicht der Konsumenten und Konsumentinnen, nicht haltbar. Diese sollten darauf vertrauen können, dass "made in Israel" auch wirklich "made in Israel" heisse, dass es also nicht heisse: aus den besetzten Gebieten. Dieses Problem müsse gelöst werden, was nicht heisse, dass die Initiative tel quel umgesetzt und der Import solcher Güter verboten werden müsse. So viel zu Pro und Kontra dieser parlamentarischen Initiative. [PAGE 460]
Sie hören es: Die Beratung der Initiative hat Fragen aufgeworfen: Geht es um eine politische, um eine neutralitätsrelevante Entscheidung? Klar ist: Die Siedlungen sind völkerrechtswidrig, die IV. Genfer Konvention ist anwendbar, das ist unbestritten. Dies wurde uns von der Verwaltung bestätigt. Weniger klar ist die Antwort auf die folgende Frage: Wie steht es mit den Produkten, die in diesen Siedlungen hergestellt werden? Da ist zu vermerken, dass die Genfer Konventionen den Export von Produkten aus diesen Siedlungen zumindest nicht verbieten.
Die Verwaltung hat aus unserer Sicht die vielen Fragen zur Deklaration, zur Kennzeichnung, zur Täuschung, zu den vorhandenen Rechtsmitteln, zur Kontrolle, zur Verzollung, zur Mehrwertsteuer usw. beantwortet. Es gelte, zwischen Lebensmitteln und Nichtlebensmitteln zu unterscheiden: Gemäss der Deklarationsverordnung müsse jeder Importeur oder Inverkehrbringer von Lebensmitteln das Produktionsland angeben. Dafür sei das Bundesamt für Gesundheit zuständig. Es akzeptiere für Produkte aus den besetzten Gebieten die Angabe "Israel" als Produktionsland nicht, es verlange Angaben wie Westbank, Gazastreifen, Ostjerusalem oder, sollte dies vorkommen, Golanhöhen. So sei die Regel. Die Kontrolle dieser Deklaration obliege den kantonalen Gesundheitsbehörden. Fazit: Es gebe Vorschriften; diese durchzusetzen sei nicht ganz einfach, aber die Rechtslage sei an und für sich klar. Für Nichtlebensmittel kenne die Schweiz keine Pflicht, das Herkunftsland zu deklarieren. Die EU sei daran, diese Pflicht für bestimmte Produkte, etwa für Textilien, einzuführen. Die Schweiz bekämpfe diese Pflicht grundsätzlich, weil sie eine handelshemmende Wirkung hätte.
Nicht Stellung genommen hat die Verwaltung - ich betone: richtigerweise - zu den mit dieser parlamentarischen Initiative verbundenen politischen Fragen. Diese zu beantworten, muss auch ich Ihnen überlassen.
Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.