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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-03-14

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Es geht darum, dass in der Schweiz Güter vertrieben werden, die in Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten, mithin in der Westbank oder im Gazastreifen, hergestellt werden. Wie die meisten Staaten [PAGE 458] anerkennt die Schweiz Israel in den Grenzen vor 1967; das wissen Sie. Die besetzten Gebiete werden nicht als Teil Israels anerkannt.

Nun habe ich verschiedene Interpellationen eingereicht, die dem Tatbestand auf den Grund gehen, dass nicht zuletzt bei Grossverteilern verschiedene Waren als israelische Produkte verkauft werden, von denen man weiss, dass sie in Wirklichkeit in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind. Der Bundesrat ist einer Meinung mit mir, dass der Vertrieb von dort hergestellten Produkten dem Völkerrecht widerspricht. Er ist auch einer Meinung mit mir, dass diesbezüglich klare Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Herkunft dieser Produkte mindestens erkenntlich ist. Auch die EU hat diesbezüglich Auseinandersetzungen mit Israel. Vor allem England ist sehr darauf bedacht, dass mindestens bezüglich Herkunftsbezeichnung eine Regelung getroffen werden kann.

Die Schweiz gewährt gemäss einem Vertrag israelischen Produkten eine Vorzugsstellung. Wir wissen aber letztlich nicht, ob es sich tatsächlich um israelische Produkte handelt oder nicht, und genau hierin liegt die Crux.

Ich habe festgestellt, dass anlässlich der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative in der Aussenpolitischen Kommission zwischen meiner Einschätzung und jener der Verwaltung keine Differenz bestand. Ich hoffe, dass auch die Kommissionssprecher hervorheben werden, dass da eine unbefriedigende Situation besteht und dass es tatsächlich mindestens nötig wäre, dass auf den Produkten selber eine Herkunftsbezeichnung angebracht wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein "My-Problem". Das Problem betrifft in einem Ausmass, das ins Gewicht fällt, als israelisch bezeichnete Produkte, nicht zuletzt bei Grossverteilern. Gemäss einer mir vorliegenden Statistik geht man davon aus, dass bei einem Grossverteiler im Bereich Near-/Non-Food 81 Prozent, im Bereich Food 31 Prozent und im Bereich Frischwaren 25 Prozent des Totalbetrages der verkauften Produkte tatsächlich von Produkten erzielt werden, die in Siedlungen in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind.

Nun ist es zum Teil so, dass über verdeckte Firmen ein Zwischenhandel betrieben wird, sei dies in Israel selbst, sei dies bei Firmen in der Schweiz. Dadurch wird die Herkunft der Produkte letztlich verschleiert. Dies ist ein Tatbestand, der nicht mehr akzeptiert werden darf. Im Grunde genommen bin ich der gleichen Meinung wie Kollege Bourgeois. Er will mit seiner Motion 11.3560, dass die nötigen Bedingungen für eine kohärente und einheitliche Anwendung der rechtlichen Vorschriften betreffend die Angabe des Produktionslandes geschaffen werden. Im Grunde genommen betrifft meine Initiative also das genau gleiche Problem wie dieses Anliegen, das für den Bauernverband von zentraler Bedeutung ist.

Warum habe ich jetzt eine radikale Forderung gestellt? Weil alle jammern, man müsse das Problem lösen, es müsse Produkteklarheit hergestellt werden, die Herkunftsbezeichnung müsse auf den Tisch kommen. Alle sagen aber, das Problem könne nicht gelöst werden. Da muss ich sagen: Wir müssen ein generelles Verbot einführen. Wenn aber über meine parlamentarische Initiative im weiteren Verfahren eine Lösung für die Etikettierung gefunden werden könnte, dann wäre schon sehr viel erreicht.

In diesem Sinne ist die Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative der einzige Weg, um bei diesem Malaise Abhilfe zu schaffen.