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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-03-13

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Die Anträge der Minderheit Chevalley zu den Artikeln 25 und 25a bis 25c umfassen ein ganzes Konzept. Es geht darum, dass gegen Verfügungen kantonaler Behörden betreffend Tierversuche und das Tierschutzgesetz ein Beschwerderecht eingeführt werden soll. Grundsätzlich soll dieses Beschwerderecht nicht nur für die zuständige Bundesbehörde gelten, sondern auch für landesweit tätige, nichtgewinnorientierte Tierschutzorganisationen. Das Beschwerderecht ist sehr zurückhaltend ausformuliert und gestaltet worden. Diesem unterliegen nur Organisationen, die landesweit tätig, die anerkannt sind; sie haben sogar die Verfahrenskosten zu übernehmen, wenn sie unterliegen.

Das Beschwerderecht ist ein zentrales Anliegen, um einen wirkungsvollen Tierschutz durchzusetzen. Das Problem beim Tierschutz ist nämlich vor allem die praktische Durchsetzung. Die Dunkelziffer bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ist ausserordentlich hoch. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Meldungen gegen Verstösse werden generell - nicht nur im Tierschutzgesetz - vor allem von den Betroffenen gemacht. Nun, beim Tierschutzgesetz haben die Betroffenen keine Stimme. Nur die Tierschutzorganisationen können die Stimme zugunsten der Betroffenen erheben. Sie sind es also, die den Missbrauch des Tierschutzgesetzes anprangern können; sie sind es, die sich für die Betroffenen einsetzen können.

Wenn Sie das Gesetz ausgestalten - Sie haben das Tierschutzgesetz geschaffen, und Sie passen das Tierschutzgesetz an -, dann müssen Sie auch daran interessiert sein, dass es eine wirkungsvolle Durchsetzung gibt. Eine wirkungsvolle Durchsetzung ist nur mit einem Beschwerderecht möglich. Deshalb wird die SP-Fraktion die Minderheit Chevalley unterstützen.