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Luginbühl Werner · Ständerat · 2013-06-03

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-03

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 12.400 verfolgt, wie es ihr Titel sagt, zwei Ziele: erstens die Entlastung der Grossverbraucher und zweitens die Verstärkung der Förderung der erneuerbaren Energien; das hauptsächlich durch einen Abbau der KEV-Warteliste. Das sind an und für sich zwei etwas divergierende Anliegen. Das Geschäft wurde wahrscheinlich deshalb auch schon als Kuhhandel bezeichnet. Man kann es so nennen, man könnte es etwas freundlicher auch als Kompromiss bezeichnen. Tatsächlich ist den einen primär die Entlastung der Grossverbraucher wichtig, den anderen der Abbau der Warteliste. Realpolitisch ist das eine nicht ohne das andere zu erhalten.

Nun kann man sich natürlich die Frage stellen, ob zwei bis drei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine solche Anpassung noch sinnvoll ist; dies umso mehr, als der Kommission ein grundlegender Umbau der KEV im Rahmen der Energiestrategie 2050 in Aussicht gestellt wurde. Wir sprechen hier also eigentlich von einer Übergangslösung von zwei bis drei Jahren. Weil ich die Entlastung der Grossverbraucher als dringlich erachte, ist für mich die Antwort klar: Ja, es braucht diese Gesetzesänderung, und sie muss nach meiner Auffassung auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Wie sieht die Entlastung aus, die vorgeschlagen wird? Betriebe, deren Stromkosten mehr als 5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, werden teilweise von der KEV entlastet; Betriebe, bei denen dieser Anteil mehr als 10 Prozent beträgt, werden vollständig von der KEV entlastet. Diese Entlastung ist ein dringendes Anliegen, welches in den beiden UREK seit Jahren diskutiert wird. In der EU kann die Industrie seit je auf eine vollständige Entlastung von der Förderabgabe zählen. Die Differenz zwischen den Energiepreisen für die Schweizer Industrie und jenen für die Konkurrenz im Ausland ist in den letzten Jahren stetig grösser geworden. Zusammen mit dem starken Franken ist dies für verschiedene Unternehmen zu einem existenziellen Problem geworden. Darum braucht es rasch eine Lösung. [PAGE 373]

Für mich persönlich ist diese Entlastung der wichtigste Teil dieser Vorlage. Aber sie enthält, wie erwähnt, ein zweites Element. Die KEV, wie wir sie heute anwenden, hat ihre Stärken, aber auch ihre Schwächen. Als wichtigste Schwächen werden genannt: die hohen Vollzugskosten, dass sie sehr kompliziert und bürokratisch sei, die Marktverzerrung, die innovationshemmende Komponente und die mangelnde Planungssicherheit.

Man darf sich die Frage stellen, ob ein System, das doch mit gewissen Mängeln behaftet ist, noch verstärkt werden soll. Es wird mit dieser Vorlage natürlich verstärkt. Ich habe gesagt, warum ich der Meinung bin, dass wir auf die Vorlage eintreten sollten. Wenn wir aber diesen Schritt Richtung Verstärkung machen, sollten wir zumindest die bisherigen Erfahrungen - auch die negativen Erfahrungen mit der Förderpolitik in Deutschland und ihren Auswirkungen auf die Schweiz, beispielsweise bei der Wasserkraft - berücksichtigen und Korrekturen, die wir heute bereits vornehmen können, auch wirklich vornehmen.

Die Vorlage sieht ja vor, die Summe der Zuschläge von heute 1 auf maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen, dies mit dem Ziel, die Förderung der neuen erneuerbaren Energien zu verstärken und die KEV-Warteliste massiv abzubauen. Der Nationalrat hat beschlossen, für Solaranlagen unter 10 Kilowatt nicht mehr eine KEV zu bezahlen, sondern einmalig einen Teil der Investitionskosten zu vergüten. Die UREK-SR unterstützt diese Stossrichtung einstimmig. Beim Vorstoss zum Umbau der KEV war die Kommission einhellig der Meinung, dass man eine Grenze festlegen sollte und dass man sie nicht bei 10, sondern sogar bei 30 Kilowatt ziehen sollte - allerdings erst auf das Jahr 2017. Die Differenz besteht nur darin, dass die Mehrheit bereits jetzt, im Rahmen dieser Vorlage, bei 30 Kilowatt eine Grenze ziehen und die Minderheit die Vorlage nicht mit dieser Frage belasten möchte.

Warum beantragt Ihnen die Mehrheit eine Grenze von 30 Kilowatt und nicht von 10? Die Grenze von 30 Kilowatt verfügt über verschiedene Vorteile: Erstens können Anlagen unter 30 Kilowatt normalerweise ohne Probleme und ohne Massnahmen ins Netz integriert werden. Zweitens müssen Anlagen bis 30 Kilowatt auch künftig gegenüber dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat keine Planvorlagen erfüllen. Drittens könnten - das zeigt sich, wenn man die Warteliste zu Rate zieht - mit dieser Pauschale zusätzlich zu den etwa 9600 Anlagen unter 10 Kilowatt fast 6000 Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt gefördert werden. Damit erfolgen viertens eine rasche und massive administrative Entlastung und ein rascher Abbau der Warteliste. Fünftens, ein sehr wesentlicher Grund: Die Mittel, die wir bei der Pauschalabgeltung einsetzen, betragen nur etwa einen Drittel jener Mittel, die wir über die KEV über eine lange Laufzeit ausbezahlen müssen. Damit wird eine der Schwächen der heutigen KEV doch eindeutig gemindert.

Trotzdem ist die Mehrheit der Kommission zuversichtlich, dass mit diesem Vorgehen die Attraktivität, Anlagen wirklich zu realisieren, kaum beeinträchtigt würde. Warum nicht? Die Investoren erhalten erstens 30 Prozent der Investitionskosten, zweitens haben sie den Eigenverbrauch als Möglichkeit, um ihre Anlagen zu amortisieren, drittens können sie den Herkunftsnachweis verkaufen - dies ergibt zugegebenermassen im Moment nicht sehr viel -, und viertens profitieren sie in der Regel von Steuererleichterungen. Durch diese Beiträge und Entlastungen bestehen nach Auffassung der Kommission genügend Anreize, die Investitionen trotzdem zu tätigen.

Ich bitte Sie daher, auf das Geschäft einzutreten, der Grenze von 30 Kilowatt zuzustimmen und auch den Antrag Schmid Martin zu Artikel 7abis Absatz 1 zu unterstützen. Dies war nämlich auch in der Kommission bereits ein Thema, und dieser Antrag wurde mit dem knappestmöglichen Resultat abgelehnt.