Lauri Hans · Ständerat · 2005-03-14
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-14
Wortprotokoll
Als Folge der Schuldenbremse haben bekanntlich die Einnahmenschätzungen seit dem Voranschlag für das Jahr 2003 eine neue, grosse, ja strategische Bedeutung bekommen. Die im Finanzhaushaltgesetz verankerte Formel ist prägnant und einfach: Der Höchstbetrag für die Gesamtausgaben entspricht den geschätzten Einnahmen, multipliziert mit einem Konjunkturfaktor. Aus rechtlicher Sicht gilt die Schuldenbremse nur für den Voranschlag. Der Bundesrat präsentiert indessen auch den Finanzplan unter den Regeln der Schuldenbremse, was sehr zu begrüssen ist. An sich ist dies jedoch auch selbstverständlich, denn ohne diese freiwillige Bindung im Finanzplan wäre eine verantwortungsvolle finanzielle Führung des Staates kaum möglich. Nur wenn drohende Ungleichgewichte zwischen Einnahmen und Ausgaben einige Jahre im Voraus erkannt werden und wenn entsprechend frühzeitig Gegensteuer gegeben wird, kann der Voranschlag ohne unerwünschte Hauruck-Übungen und ohne Entlastungsprogramme, wie wir sie letzte Woche zu Recht beklagt haben, erstellt werden.
Meine Motion knüpft an die grosse Bedeutung der Einnahmenschätzungen für Voranschlag und Finanzplan an - an beides also, was für meine Argumentation wichtig ist. Wird sie angenommen, so wird sie einen Beitrag leisten für eine stabilere Sachpolitik ohne unerwünschte Schocks - für die Kantone, für die Beitragsempfänger, das Bundespersonal und andere. Dies deshalb, weil die Probleme rechtzeitig erkannt werden können. Obwohl bereits im vergangenen Dezember eingereicht, entspricht die Motion damit in der Stossrichtung einer Forderung, wie sie letzte Woche bei der Debatte zum EP 2004 praktisch von allen Votanten geäussert wurde.
Die ablehnende Haltung des Bundesrates hat mich etwas erstaunt. Sie zwingt mich, mich mit den drei wichtigsten in der Antwort vorgebrachten Argumenten im Einzelnen auseinander zu setzen.
Zum ersten Argument, der Bundesrat habe keinen Anreiz, Abweichungen von einer realistischen Einnahmenschätzung bewusst in Kauf zu nehmen: Ich darf darauf hinweisen, dass ich weder dem Bundesrat noch der Verwaltung eine entsprechende Absicht unterstellt habe. Es geht mir auch nicht um eine unrealistische Einschätzung der Einnahmen - weit gefehlt! Mein Ziel liegt angesichts unserer grossen Finanzprobleme und angesichts der sich daraus ergebenden sachpolitischen Schwierigkeiten bis hin zu einem Glaubwürdigkeitsproblem der Politik einzig darin, innerhalb einer realistischen Schätzung die gebotene Zurückhaltung walten zu lassen. Ich stelle mich dagegen, dass der Bundesrat weiterhin seine Einnahmeschätzungen, wie er selbst sinngemäss verschiedentlich gesagt hat, am optimistischen Rand des noch Vertretbaren positioniert.
Das zweite Argument des Bundesrates lautet, zurückhaltendere Einnahmenschätzungen würden zu einer inkonsistenten Planung und zu fehlender Transparenz führen. Auch damit kann ich eigentlich recht wenig anfangen, einmal deshalb, weil der Ermessensspielraum bei den Einnahmenschätzungen gross ist. Der Eindruck, es handle sich praktisch um eine exakte Wissenschaft mit klar ableitbaren Zusammenhängen, ist nicht richtig. Falsch ist deshalb auch die Meinung, eine Positionsverschiebung von "optimistisch" zu "vorsichtig" innerhalb der Ermessensspielräume führe bereits zu einer Verletzung des Planungssystems. Eine Schätzungsabweichung liegt ohne weiteres im Rahmen des Möglichen, dies umso mehr, als die Festlegung im Sommer des Vorjahres für das ganze folgende Jahr und eine ganze Finanzplanperiode gemacht werden muss. Eine Veränderung von einem Prozent ergibt bereits Mehr- oder Mindereinnahmen von über einer halben Milliarde Franken. Dazu kommt, was der Bundesrat weiss, dass verschiedene Steuern nur sehr beschränkt mit dem unterstellten BIP-Wachstum korrelieren. Ich denke hier z. B. an die Verrechnungssteuer oder an die Stempelabgaben, auf die zahlreiche weitere und andere Faktoren einwirken. Oder anders gesagt: Ohne Verletzung irgendwelcher Planungsregeln kann man mit guten Argumenten eine vorsichtige Schätzstrategie vertreten, die der Forderung nach einer verstetigten Haushaltführung ohne unangenehme Überraschungen gut Rechnung trägt.
Schliesslich das dritte Argument: Die angewendete Schätzstrategie entspreche der "true and fair view", wie sie im neuen Finanzhaushaltgesetz umgesetzt werden soll. Oder anders gesagt: Das von der Motion geforderte Vorsichtsprinzip entspreche nicht mehr der geltenden Sichtweise. "True and fair view" bedeutet vieles, z. B. Relevanz der vermittelten Informationen, Verlässlichkeit, Willkürfreiheit. Im Zentrum steht - nicht nur, aber auch - das Verbot der Bildung und Auflösung von stillen Reserven. Ich glaube nicht, meine Forderung verstosse gegen irgendeine dieser Regeln. Sie würde es dann tun, wenn die Motion eine übertrieben vorsichtige Schätzung mit dem Ziel einforderte, Reserven zu bilden. Davon kann aber keine Rede sein. Im Motionstext wird klar auf die notwendige realistische Grundlage jeder Einschätzung hingewiesen.
Es geht mir nicht um eine unangebrachte oder übertriebene Reduktion der Staatstätigkeit über das Instrument der Schuldenbremse. Es geht auch nicht um Wortklauberei zwischen "realistisch-konservativ" und "realistisch-optimistisch". Hinter der Motion stehen die tiefe Sorge um das finanzielle Gleichgewicht in unserem Land und die Überzeugung, dass wir die Herausforderung nur meistern werden, wenn wir uns sehr frühzeitig, einige Jahre zum Voraus, mit den Realitäten befassen und deshalb insbesondere auch in der Finanzplanung mit vorsichtigen Einnahmenschätzungen arbeiten. Unsere Diskussion der letzten Woche sollte uns eigentlich dazu eine eindrückliche Warnung sein.
Deshalb bitte ich den Rat um die Annahme der Motion.