Vischer Daniel · Nationalrat · 2009-06-03
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-06-03
Wortprotokoll
Ich schlage Ihnen vor, ein drei- oder vielleicht gar fünfjähriges Moratorium einzurichten, während welchem das Strafrecht nicht geändert wird: Denkpause statt Handeln vor Denken. Das heisst nicht, dass die Verwaltung ihre Evaluationsarbeiten nicht durchführen soll. Das heisst aber: Schluss mit diesen Schnellschüssen!
Wir haben das Strafrecht in den letzten fünf Jahren etwa fünfmal revidiert. Es wurde entgegen dem, was die Vorredner gesagt haben, verschärft und nicht erleichtert. Denken Sie an den Verwahrungsbereich, denken Sie an die Effizienzvorlage, denken Sie auch an Elemente des Allgemeinen Teils des StGB; darauf komme ich zurück. Diese Debatte ist ein Evergreen. Neu ist höchstens, dass auch die CVP und Teile der SP mitzumischen versuchen. Offenbar ist das Strafrecht ein ergiebiger Trog; es wird sich zeigen, ob dem in der Tat so ist.
Es geht um die Glaubwürdigkeit des Gesetzgebers. Ein Gesetzgeber, der alle zwei Jahre sein Strafrecht ändert, der verdient das Attribut des "Pfadfinder- und Huschelitums". Ein Gesetzgeber, der nicht in der Lage ist, Gesetze zu machen, die sich mindestens zehn Jahre bewähren, der müsste eigentlich in globo abgewählt werden! Das ist das Verdikt. Diese Gesetze und dieser Allgemeine Teil des StGB wurden von der Mehrheit jener erlassen, die heute in diesem Saal sitzen. Die gleichen Herren - auch Damen - scheuen sich nicht, in der Öffentlichkeit so zu tun, als hätten sie nichts damit zu tun. Das ist die Wirklichkeit der sogenannten Classe politique in diesem Lande! Da würde ich anraten, sich selber den Spiegel vorzuhalten.
Frau Huber hat das bis jetzt Wichtigste gesagt: Wir haben ein Verschuldensstrafrecht. Einige Damen und Herren von links und rechts wollen nun ein Erfolgsstrafrecht einführen.
Es gibt bei keinem Delikt ein Delikt an sich. Es gibt kein Tötungsdelikt an sich, das nur auf den Erfolg abstellt. Das ist auch im Wirtschaftsrecht so. Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie meinen, mit Mindeststrafrahmen würden Sie die Situation verbessern. Im Gegenteil: Je höher der Mindeststrafrahmen ist, desto mehr wird bei Delikten in Grenzbereichen der Freispruchanteil zunehmen, weil der Richter sagt: Bei einer so hohen Mindeststrafe ist es nicht mehr angebracht, diese Person zu verurteilen, weil diese Strafe nicht gerechtfertigt ist.
Nun wollen Sie die bedingte Geldstrafe abschaffen. Dies ist ein Unsinn! Das würde ja heissen, wenn die Geldstrafe nicht mehr bedingt wäre, dass jemand, der eine fünfzehnmonatige Freiheitsstrafe bekommt, die bedingt ausgesprochen wird, und sich zwei Jahre bewährt, besser fährt als jemand, der eine fünfeinhalbmonatige Freiheitsstrafe bekommt, die entsprechende Geldstrafe auferlegt bekommt, diese bezahlen muss, sich dann aber auch bewährt; der würde schlechter fahren, weil er Tausende von Franken blechen muss. Überlegen Sie, bevor Sie handeln!