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Engelberger Edi · Nationalrat · 2009-09-25

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-25

Wortprotokoll

Frau Riklin hat Ihnen ihre Motion vorgetragen, und der Titel dieser Motion lautet "Offenlegung fremder Staatszugehörigkeiten von Parlamentsmitgliedern". Sie stellt die Motion unter das Motto der Transparenz. Sie hat auch darauf hingewiesen - das Büro hält das in seinem Bericht fest -, dass es im Zeitpunkt der Volkszählung 2000 8,6 Prozent Schweizerinnen und Schweizer mit mehr als einer Staatsbürgerschaft gab. Das sind rund 495 000 Personen. Wie viele Mitglieder des Parlamentes das Doppelbürgerrecht besitzen, ist nicht bekannt, das haben wir auch nicht eruiert.

Die Motionärin nimmt in ihrer Begründung auf die Offenlegungspflichten gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes Bezug. Dabei geht es aber primär um Informationen zu den beruflichen Haupt- und Nebentätigkeiten, welche als Interessenbindungen in einem jährlich aktualisierten Register veröffentlicht werden. Angaben zur Staatsangehörigkeit fallen demgegenüber in den Bereich der biografischen Daten, deren Verwendung in der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 2003 geregelt wird. Artikel 16 listet diesbezüglich die für die Kurzbiografie der Ratsmitglieder verwendeten Angaben auf, unter anderem den Bürgerort und den Wohnort, nicht aber die Staatszugehörigkeit. Daten, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat stehen, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des einzelnen Parlamentariers oder der einzelnen Parlamentarierin veröffentlicht werden.

Gemäss Bundesverfassung ist das Schweizer Bürgerrecht massgeblich für die Ausübung der politischen Rechte. Entsprechend ist es für das Büro entscheidend, dass ein Mitglied des Schweizer Parlamentes die schweizerische Staatszugehörigkeit hat. Das Büro anerkennt aber - das hat auch Frau Riklin gesagt -, dass im Hinblick auf eine Kontaktaufnahme unter Umständen für Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission die Information betreffend doppelte Staatsbürgerschaft von Interesse sein kann. Das Büro ist aber der Ansicht, dass eine mögliche, etwaige Mitwirkung von Ratsmitgliedern mit doppelter Staatsbürgerschaft bei der Planung von solchen Missionen und aussenpolitischen Aktivitäten auf freiwilliger Basis berücksichtigt werden soll. Wenn man davon Kenntnis hat, kann man eben Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission dafür einsetzen. Das Büro hält es also nicht für notwendig, eine entsprechende Deklarationspflicht einzuführen und die rechtlichen Bestimmungen anzupassen.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen des Büros, diese Motion abzulehnen. Das Büro hat diese Motion am 28. August 2008 beraten; seither ist also bereits ein ganzes Jahr verstrichen, und das Büro hat sich in der Zwischenzeit nicht zu einem anderen Entscheid durchringen können oder durchgerungen.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.