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Huber Gabi · Nationalrat · 2007-06-22

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-22

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit und beantragt, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Wir müssen nämlich feststellen, dass hier praktisch eine Gesetzgebung für ein einziges Unternehmen produziert würde; dies, obwohl auch im siebten Jahr seit Einreichung der Initiative kein Handlungsbedarf auszumachen ist.

Der Initiant beabsichtigte, das schweizerische Recht in Anlehnung an das europäische Recht so zu revidieren, dass die Erwerber von Teilnutzungsrechten an Immobilien besser geschützt werden. Die von der Kommission für Rechtsfragen ausgearbeitete Vorlage begnügt sich nun aber nicht mit der Übernahme des Gemeinschaftsrechts, sondern geht - wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme festhält - in wichtigen Punkten darüber hinaus. Weil das Gesetz weit über die Regelungen der EU hinausgeht, bringt es Abgrenzungsprobleme und führt zu Rechtsunsicherheit. Sodann stellt der Entwurf an Form und Inhalt der Verträge Anforderungen, die weit über das hinausgehen, was in Spezialbestimmungen zu Arbeits-, Miet- oder Pachtverträgen gefordert wird. Letztendlich wird eine einzelne Branche ohne Not massiv behindert. Missbräuche sind vor allem aus dem EU-Raum bekannt. Das Gesetz würde aber nicht die unseriösen ausländischen Vermittler treffen, sondern die seriösen Anbieter in der Schweiz.

Entscheidend für die FDP-Fraktion ist, dass das Problem des Missbrauchs in der Schweiz gar nicht akut ist. Eine Spezialgesetzgebung ist insbesondere auch deshalb überflüssig, weil allfälligen Problemen mit dem bestehenden Recht begegnet werden kann, nämlich mit dem Zivil- und Strafrecht. Die FDP-Fraktion kommt mit der Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass Überregulierungen abzulehnen sind, auch wenn der Nationalrat der Initiative im Jahr 2001 Folge gegeben hat. In dieser Einsicht wurde unsere Fraktion auch durch die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 2006 bestärkt.

Deshalb beantragen wir Abschreibung.