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Maissen Theo · Ständerat · 1999-12-16

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-16

Wortprotokoll

Diese Motion wird vom Bundesrat bekämpft. Ich werde hier ein paar Ausführungen dazu machen, damit Sie sehen, warum es trotz der Haltung des Bundesrates richtig ist, diese Motion zu überweisen.

Die Ausgangslage: Das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (Wohnbausanierung) läuft Ende 2000 aus. Der Bundesrat beabsichtigt nun, [PAGE 1154] keine Verlängerung zu beantragen. Das Konzept des Bundesrates besteht vielmehr darin, dass die Belange der Wohneigentumsförderung inklusive Wohnbausanierungen im Berggebiet über den neuen Finanzausgleich geregelt werden sollen. Vorgesehen ist im Entwurf dieses Projektes, dass diese Aufgaben den Kantonen übertragen werden.

Nun ist es so: Das grosse Projekt des Finanzausgleiches wird wahrscheinlich erst im Jahre 2005 oder 2006 realisiert. Wir haben im Bereich der Wohnbausanierung somit eine Lücke von mehreren Jahren, und es besteht dafür keine Übergangslösung.

Ich möchte Ihnen auf drei Argumentationsebenen darlegen, warum wir für die Zeit, bis der neue Finanzausgleich realisiert ist, eine Übergangslösung suchen sollten.

Erste Argumentationsebene: Die Wohnbausanierung ist eine sozialpolitische Massnahme von grosser Bedeutung mit äusserst positiven Wirkungen. Dabei war in den letzten Jahren der Aufwand des Bundes verhältnismässig bescheiden. Ursprünglich waren es 20 Millionen Franken, jetzt ist man zurückgefahren. Von der Wirkung her war die Massnahme, auch mit bescheidenen Bundesmitteln von jährlich 20 Millionen Franken, aber sehr positiv, weil sich sowohl die Kantone und die Gemeinden als auch private Institutionen an diesen Wohnbausanierungen beteiligten. So konnten jährlich in tausend Fällen Wohnungen saniert oder Ersatzbauten erstellt werden.

Wer profitiert von dieser Massnahme? Es sind in den meisten Fällen - da spreche ich aus Erfahrung, weil ich beruflich damit zu tun habe - junge Familien, die sich ohne diese Hilfe kein Heim hätten schaffen können. Dazu sind die Wohnbausanierungen in Dörfern angesiedelt, in denen diese jungen Familien über den Mietwohnungsmarkt, der dort praktisch nicht existent ist, keine Wohnmöglichkeit erhalten hätten. Somit ist die Wohnbausanierung ein ausgezeichnetes Instrument, um die Abwanderung zu verhindern.

Mit dieser Massnahme erfüllen wir somit einen wichtigen Verfassungsauftrag: Erhaltung und Förderung der dezentralisierten Besiedlung.

Im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen wurde eine Evaluation über die Wohnbausanierungen durchgeführt. Aufgrund dieser Evaluation wurde festgestellt, dass dies eine wirkungsvolle, einfache und auch kostengünstige Massnahme mit einer äusserst positiven regionalwirtschaftlichen Wirkung ist.

Bedauerlicherweise ist das Gesetz wenig bekannt, hat eine spärliche politische Unterstützung und in diesem Sinne auch keine Lobby.

Der Bedarf an solchen Sanierungen - das ergab diese Evaluation - ist nach wie vor sehr gross. Man rechnet mit je 900 Sanierungsfällen in den Jahren 2001 bis 2010, also fast in der Grössenordnung der vergangenen Jahre. Die Einkommensgrenze - hören Sie gut zu -, damit jemand überhaupt von dieser Massnahme Gebrauch machen kann, liegt bei 42 000 Franken pro Familie. Für diese Förderung kommen also wirklich nur Familien in Frage, die es nötig haben. Damit ist das eine sozialpolitische Massnahme par excellence, indem mit ihr die schwächste Bevölkerungsgruppe unterstützt wird.

Was wir heute aufgrund von Untersuchungen feststellen: Es geht um junge Familien mit Kindern. Wenn sie dann noch in abgelegenen Gebieten wohnen, sind sie doppelt benachteiligt. Lassen wir es doch nicht zu, dass bewährte Massnahmen einfach aufgehoben werden und dass dadurch Familien die Kälte der heutigen Zeit unnötigerweise spüren müssen.

Ich möchte Sie auch an die "Ziele 2000" des Bundesrates erinnern, die diese Woche von Frau Bundespräsidentin Dreifuss vorgestellt worden sind. Punkt 3 lautet: "Die Schweiz als Heimat für alle hier Lebenden." Ich meine, diese Massnahme passt genau in diese Zielsetzung des Bundesrates.

Zweite Argumentationsebene: Dabei geht es um die ganze Problematik der heutigen Entwicklung im ländlichen Raum und die Perspektiven für diesen Raum. Wir haben im Moment sehr viele Unwägbarkeiten, was in diesen ländlichen Räumen passiert. "AP 2002" hat zur Folge, dass Arbeitsplätze verloren gehen, dass die Einkommen sinken. Wir wissen nicht genau, was in Bezug auf die Folgewirkungen der bilateralen Verträge und WTO - Letzteres im Moment zwar zurückgestellt - geschieht.

Was passiert in den Gebieten, wo die Einkommen, vor allem in der Landwirtschaft, zurückgehen? Da sind die Betriebsleiter gehalten - bei den wenigen Möglichkeiten für Investitionen, die sie haben -, in den Betrieb zu investieren. Damit sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft, nämlich die Frauen und Kinder, die im Wohnbereich Bedürfnisse haben, einmal mehr benachteiligt. Wir sehen also, dass wir hier eine Kumulierung von negativen Effekten für die Existenz in diesen Räumen haben, wenn wir die Wohnbausanierungen einfach so abschaffen.

Dritte Argumentationsebene: Hier geht es um die Frage des Vorgehens bei der Umsetzung und Realisierung des neuen Finanzausgleichs (NFA). Dieses Projekt ist jetzt in Vernehmlassung. Vom Bundesrat ist, wie bereits erwähnt, vorgesehen, die Wohnbauförderung inklusive Wohnbausanierungen im Rahmen der Aufgabenentflechtung den Kantonen zu übergeben. Aber das ist eben erst im Jahre 2005 möglich.

Nun sehe ich hier ein grosses Problem, wenn der Bundesrat beginnt, hier Massnahmen vorwegzunehmen, bevor die Beschlüsse über den neuen Finanzausgleich gefasst worden sind, wenn er bereits Dinge kantonalisiert, solange noch gar keine Beschlüsse des Parlamentes da sind - denn das Parlament ist ja zuständig für diesen neuen Finanzausgleich. Für die Kantone ergibt sich zudem eine unmögliche Situation. Der Bund überträgt nun den Kantonen bereits Aufgaben mit Kostenfolgen, aber der Belastungsausgleich, der das begleiten sollte, ist nicht da. Der Bund würde es sich hier sehr einfach machen: Entscheide vorwegnehmen, sich entlasten, ohne den Kantonen die entsprechenden Geldmittel über den Belastungsausgleich zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte hier einfach feststellen: Wenn wir diese Motion nicht überweisen, wäre das ein Präjudiz bezüglich solcher Fragen. Der Bundesrat würde auch in weiteren Bereichen den Kantonen in einem Vorwegentscheid Aufgaben zuweisen, ohne dass ein entsprechender Belastungsausgleich erfolgt. Diese Fragen müssen gesamthaft im NFA geregelt werden, und dort wollen wir mitreden.

Wenn wir so vorgehen würden, wie das der Bundesrat vorsieht - was von verschiedenen Vernehmlassern bekämpft worden ist; es wurde gesagt, solche Vorwegnahmen als Übergangslösungen dürften nicht vorkommen -, wenn dieses Beispiel Schule machen würde, dann würde der Bundesrat selber das Projekt des NFA gefährden.

Zum Hinweis in der Antwort des Bundesrates auf die Motion, dass man die Bedürfnisse des Berggebietes über das WEG statt über die Wohnbausanierung befriedigen könne, muss ich Ihnen einfach sagen: Hier, in diesem Rat, haben wir in der Herbstsession beraten, mit welchen Massnahmen den Auswirkungen des WEG begegnet werden könnte. Wir mussten mehrere Millionen Franken sprechen, um die eingetretene Entwicklung zu korrigieren. Ich meine, es sei falsch, neu noch weitere Gruppen über dieses WEG zu fördern, wenn wir doch wissen, dass das Modell bei Neubauten nicht funktioniert, wenn keine Teuerung da ist. Wir haben das hier des Langen und Breiten diskutiert. Das ist keine Alternative, keine Lösung.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass heute gemäss Artikel 108 der neuen Bundesverfassung nach wie vor der Bund den Auftrag hat, Wohnbauförderung zu betreiben. Wenn das der Bundesrat nicht mehr tun will, wenn das die Kantone machen sollen, braucht es eine Verfassungsänderung. Auch hier meine ich: Wir dürfen nicht zulassen, dass der Bundesrat in einem Vorwegentscheid bereits Änderungen der Verfassung vornimmt, die ja noch vom Volk genehmigt werden müssten.

Ich bitte Sie also, die Motion zu überweisen, in Berücksichtigung dieser drei Überlegungsebenen:

1. der sozialpolitischen Komponente, die wichtig ist;

2. der Ungewissheit der Entwicklung im ländlichen Raum;

3. der Überlegung, dass wir hier keine Präjudizien für den NFA schaffen sollten, insbesondere dann nicht, wenn die Präjudizien damit verbunden wären, dass den Kantonen in [PAGE 1155] der Übergangsphase ohne Belastungsausgleich Aufgaben mit Kostenfolgen zugewiesen würden.

Ich bitte Sie also, meine Motion zu überweisen.