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Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-06-03

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Die Aufklärung hat etwas gebracht, was wohl zum Zentralsten unseres Selbstbewusstseins geworden ist, nämlich die Erkenntnis, dass der Mensch ein freies Wesen ist. Eines der zentralen Elemente, welche die Freiheit des Menschen ausmachen, ist die Möglichkeit, dass sich jeder Mensch möglichst frei in seiner Persönlichkeit entfalten kann. Und die Aufklärung hat uns gelehrt, dass nicht nur eine Sorte von Menschen, die sich in einer bestimmten Kategorie definieren lässt, dieses Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit haben muss, sondern dass der Mensch in seiner Verschiedenartigkeit akzeptiert werden muss.

In unserem staatlichen Leben hat sich diese Erkenntnis in der Weise durchgesetzt, dass man sich auf den Standpunkt stellt: Je weniger der Staat in die Freiheit des Menschen eingreift, desto eher ist es dem Menschen möglich, seine [PAGE 231] Persönlichkeit zu entfalten. Diese Erkenntnis ist fundamental richtig. Sie ist aber in einem modernen Staat nicht mehr vollständig. Jeder Staat muss sich heute fragen: Gibt es auch Pflichten des Staates, die er erfüllen muss, um der Persönlichkeit eines Menschen gerecht zu werden? Und der Staat hat das in vielfacher Hinsicht getan. Er hat Sozialwerke aufgebaut, die notwendig sind, damit der Mensch seine Persönlichkeit entfalten kann. Er hat Beschränkungen entworfen, die zugunsten anderer funktionieren. Die ganz banale Frage, die sich uns nun stellt, lautet: Wollen wir dieses Tätigwerden des Staates für die Rechte der Entfaltung der Persönlichkeit auch Personen zukommen lassen, deren Partnerschaften nicht unserem normalen Verständnis von Partnerschaft entsprechen, die aber Partnerschaften eingehen, von denen wir als moderne Menschen ohne Wenn und Aber und ohne irgendwelche Kritik feststellen müssen, dass es sie gibt - Personen, von denen wir wissen, dass sie zum Teil wertvolle Menschen sind? Die Frage, die sich uns nun stellt, lautet: Dürfen nicht auch diese Menschen, die sich in Freiheit zu einer Partnerschaft zusammengefunden haben, von dem profitieren, was wir andern Partnerschaften, nämlich der Partnerschaft von Mann und Frau, geben? Das ist die fundamentale Frage.

Herr Epiney sagt, das könne man auch durch partnerschaftliche Vertragslösungen regeln. Das ist bis zu einem gewissen Grade unbestreitbar. Aber der Staat hat für das Zusammenleben der Menschen viele Regelungen getroffen, die Privilegierungen eines Partners zulassen, die vertraglich nicht vereinbart werden können. Es muss der Staat sein, der sagt: Wir lassen dich an gewissen Dingen partizipieren, die wir hier für Partnerschaften gemacht haben.

Beispiele: Es ist allein der Staat, der Erbberechtigungen festlegen kann, der Pflichtteile festlegen kann. Es ist allein der Staat, der zu regeln befugt ist, dass ich gegenüber einem Partner gewisse Zusagen machen kann, beispielsweise bezüglich meiner Pensionskassenansprüche. Es ist allein der Staat, der gewisse andere Regeln aufstellt, z. B. die Regelung der Patientenrechte: dass ich hier die gleiche Befugnis erhalte wie ein in einem verschiedengeschlechtlichen Verhältnis Lebender; dass ich die Befugnis erhalte, das wahrnehmen zu können, was mir bezüglich eines Menschen das Wichtigste ist, nämlich Geheimnisse, die der Staat gegenüber Dritten schützt, als Partner erfahren zu dürfen.

Es sind diese vielen kleinen Elemente, die von zwei Personen nicht selbstständig geregelt werden können. Es sind Dinge, bei denen allein der Staat befugt ist zu sagen: Wir räumen dir ebenfalls diese Möglichkeit ein. Deshalb ist es für mich, bei meinem Verständnis von einem freiheitlichen Menschen, der die Persönlichkeitsrechte ausleben kann, fundamental notwendig, dass der Staat ihm diese Rechte zubilligt, die er in anderen Partnerschaften lebenden Menschen auch zubilligt. Das sind zum Teil rein praktische Fragen, zum Teil eben Fragen, die sich aus dieser engen Verbindung zwischen zwei Menschen ergeben.

Ich bitte Sie, die Erkenntnis zu akzeptieren, dass nur der Staat durch eine Regelung solche Situationen schaffen kann. Eine rein partnerschaftliche Lösung auf dem Vertragswege ist in dieser Absolutheit nicht möglich. Ich appelliere an Sie als moderne, tolerante Menschen: Seien Sie doch so grosszügig und akzeptieren Sie Partnerschaften, die vielleicht nicht Ihrem Idealbild entsprechen, und räumen Sie auch diesen Menschen die Möglichkeit ein, ihre Liebe zum Ausdruck zu bringen - unter Bedingungen, die ihnen nur vom Staat verliehen werden können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dieser Vorlage zuzustimmen.