Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-10
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10
Wortprotokoll
Sie sehen, der Bundesrat möchte diese Motion als Postulat entgegennehmen. Er teilt aber vollumfänglich Ihre Bedenken. Die zu langen Fristen sind ein Missstand, der behoben werden muss. Es ist allerdings, wenn man dann in die Einzelheiten geht, zu sehen, dass hier sehr umfangreiche Aktenunterlagen vorhanden sind; es erfolgen Schriftenwechsel und Gegenschriftenwechsel. Zur Straffung des Verfahrens genügen eine solche Motion und solche Formvorschriften nicht. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, wenn man diese Formvorschriften so festhalten möchte, dass das Verfahren noch länger dauert, weil natürlich jeder diese Formvorschriften in seinem Sinne auslegt.
Aber das Grundanliegen bleibt dasselbe, ob Sie es als Motion oder als Postulat überweisen. Es besteht ein Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass jeder einzelne Teil, der hier enthalten ist, nicht unbedingt dieser Beschleunigung dient. Darum möchte er nur ein Postulat. Aber auch wenn Sie das Anliegen als Motion überweisen, werden wir uns erlauben müssen, Ihnen beim einen oder anderen Punkt Abstriche vorzuschlagen, um nicht einfach sklavisch auf diesen Punkten zu bestehen.