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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10

Wortprotokoll

Den von Herrn Schlüer und Herrn Aeschbacher genannten Missstand empfindet auch der Bundesrat als schwerwiegend. In der Motion wird vorgeschlagen, dass man die entsprechenden Vergehen gegen Militärpersonen zu Offizialdelikten erklärt. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass das für die ganze Palette gelten soll. Wenn Militärpersonen angegriffen bzw. in der Ausübung des Dienstes behindert oder gestört werden, wären heute die rechtlichen Mittel vorhanden: Artikel 278 StGB bzw. Artikel 100 des Militärstrafgesetzes führen Delikte auf, die von Amtes wegen verfolgt werden. Das ist meines Erachtens auch immer dann der Fall, wenn Soldaten angegriffen werden, weil sie Soldaten sind.

Sie sprechen das Problem der Jugendgewalt an und könnten auch noch andere Delikte erwähnen: Wir haben hier ein Problem in der Strafverfolgung. Bei den anderen Delikten kann man ja auch Anklage erheben. Wir haben einen Missstand; den stelle ich auch fest. Ich bekomme entsprechende Briefe von Bürgern. Es wird nicht eingegriffen, oder wenn die Polizei eingreift, lässt man die Täter schnell wieder [PAGE 282] laufen, oder sie werden zu schnell freigesprochen, oder sie haben zu viele Rechtsmittel. Aber dieses Problem können Sie nicht lösen, indem Sie vorsehen, dass Angriffe auf uniformierte Soldaten generell als Offizialdelikte geahndet werden. Man muss da unterscheiden: Es gibt vielleicht auch Soldaten, die im Ausgang nicht deshalb in eine Schlägerei geraten, weil sie Soldaten sind, sondern weil sie sich im Ausgang auch als Bürger aufführen und in solchen Kreisen verkehren. Man muss also aufpassen, dass man nicht einfach bei jeder Belästigung oder jedem Angriff sagt, das ist passiert, weil er ein Soldat ist. In denjenigen Fällen, die wir damals hatten, war das der Hintergrund, und es wurde zu wenig streng eingeschritten.

Der Bundesrat nimmt die Motion als Postulat entgegen, aber er würde nicht, wie verlangt wird, all diese Delikte einfach zu Offizialdelikten erklären. Mit Bezug auf das VBS muss ich darauf aufmerksam machen, dass Sie darauf drängen müssen, dass vonseiten der Strafverfolgungsorgane, namentlich der Polizei, aber auch der Gerichte, in diesen Fällen eingeschritten werden muss, wie das Artikel 100 des Militärstrafgesetzes verlangt. Diese Vorschrift ist meines Erachtens weit auszulegen. Ein Soldat ist auch im Ausgang im Dienst, wenn er die Uniform trägt.