Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-03-04
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-04
Wortprotokoll
Schon wenn man die Fahne betrachtet, stellt man sich die Frage, ob wir an einem Hornberger Schiessen sind - das mit grossem Respekt vor der riesigen Arbeit, die im Bundesrat, in der Verwaltung und jetzt auch wieder in der Kommission geleistet wurde. Ich möchte dafür herzlich danken. Man ist sich einig über den Handlungsbedarf, aber bei der Umsetzung des Handlungsbedarfs beschränkt sich die Einigkeit offenbar auf eine begreiflicherweise beschränkte Reform des Präsidiums. Ich meine, diese blosse, beschränkte Reform des Präsidiums reiche nicht; wir müssten eine Regierungsreform anpacken. Und auch hier sind wir uns anscheinend einig, dass es gilt, die Vorteile unseres Regierungssystems, unseres Kollegialsystems, zu erhalten - obwohl die Zeit geändert hat.
Das Kollegialsystem hat heute noch Sinn, wegen seiner Integrationsleistung in diesem vielfältigen Land, wegen seiner Stabilität, wegen der Kontinuität und weil es keine Machtkumulationen aufkommen lässt. Ein Aspekt, der bisher vielleicht etwas zu wenig Gewicht gehabt hat: Föderalismus und vor allem direkte Demokratie leben davon, dass eine genügend intensive Führung vorhanden ist. Es ist kein Zufall, dass der Landammann in der Volksversammlung und dass der Gemeindepräsident in der Volksversammlung eine starke Stellung hat: Die weit gehenden Volksrechte werden [PAGE 21] durch eine ausgebaute Führung austariert. Das kann bei uns nur das Kollegium leisten; aber "das Kollegium" heisst Gleichordnung der Mitglieder, heisst Wahrnehmung der Mitglieder als Ganzes, heisst gemeinschaftliche Entscheide ohne Veto und Vorrang gegen aussen. Trotzdem müssen wir die Kapazität erhöhen. Hier gibt es zwei Wege, offensichtlich einen horizontalen - das Neunermodell - und einen vertikalen mit verschiedenen Schattierungen.
Der horizontale Weg, meine ich, führe nun wirklich weg vom Kollegialprinzip. Dafür sprechen Erfahrungen - ich gebe auch zu: persönliche Erfahrungen -, aber auch Studien in der Soziologie, Erfahrungen in der Wirtschaft und in anderen Gremien, sogar solche in der Armee. Die Gegenbeispiele aus den Kantonen, das wurde bereits von Herrn Briner gesagt, sind durch andere Umstände begründet und nicht tauglich, um hier zu helfen.
Man versucht gelegentlich, das Neunermodell mit einer Stärkung des Präsidiums zu retten. Das wird nicht gelingen. Davon dürften wir alle überzeugt sein.
Diese Präsidialreform ist der zweite Punkt. Zunächst einmal: Wir haben in unserem politischen Verständnis wenig Spielraum für die Ausgestaltung des Präsidiums. Eine wirkliche Stärkung nach aussen wollen wir nicht. Wir wollen keine Präsidialfunktion, wie sie etwa Frankreich kennt, und wir wollen auch kein Zwei-Kabinette-System à la Deutschland, Italien und vor allem Grossbritannien. Wir haben diese Bedenken gegen die Machtballung zu Recht. Damit frage ich mich wirklich, ob diese Stärkung der Präsidialfunktion nicht ein wenig eine Alibiübung ist. Alles, was wir unter diesem Titel zustande bringen können, ist eine Stärkung der Geschäftsvorbereitung; das betrifft Dinge, die an sich schon gemacht werden, die zum Teil im Pflichtenheft der Bundeskanzlei stehen. Diese kann man durchaus aufwerten. Das macht Sinn. Aber einen materiellen Vorrang nach aussen wollen wir dem neuen Bundespräsidium nicht zubilligen - also keine Sachentscheidungsbefugnisse, keine Wahlbefugnisse, keine Abberufungsbefugnisse durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten. Damit sind wir beim Schluss: Erhaltung des Kollegiums, aber kein übermächtiges Präsidium.
Was bietet nun der vertikale Ansatz? Ich meine, er erleichtere es trotz allem, das Kollegialsystem zu erhalten, und er ermögliche es, das "Präsidium auf kleinem Feuer" zu verstärken. Das Stellvertretermodell ist nicht jenseits von Gut und Böse, Herr Bürgi. Sie sind mit diesem Vorschlag etwas hart ins Gericht gegangen. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin ist in der Wirtschaft selbstverständlich, ist in der Armee selbstverständlich, ist in Teilen der Verwaltung selbstverständlich. Klar soll der Stellvertreter oder die Stellvertreterin nicht gleichgestellt sein, das ist ja das Wesen dieser Funktion; da muss differenziert werden können. Das ist nicht einfach eine Aufstockung der Regierung, dann wären wir ja bei 14, und ein Kollegium mit 14 Mitgliedern kann sicher nicht mehr funktionieren. Die Zahl von 7 Mitgliedern ist an der oberen Grenze; 5 wäre noch besser, aber das ist nicht erreichbar. Der Bundesrat, Herr Kollege Bürgi, tritt an den Stellvertreter nichts ab. Der Stellvertreter nimmt mit dem Bundesrat zusammen die gesamte Verantwortung wahr, aber auf der zweiten Ebene. Er kann in gewissen Bereichen übertragene Funktionen erhalten, aber er kann auch für alles andere eingesetzt werden; auch einzelfallweise, das geht aus dem Entwurf klar hervor.
Darum meine ich: Es sprechen gute Gründe dafür, der Mehrheit zu folgen. Die Mehrheit segelt mit dem Bundesrat, sie verbessert den Entwurf des Bundesrates aber: mit der Funktion der Stellvertreter, mit dem Stimmrecht, mit der Flexibilität und mit der breiten politischen Verantwortung.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang noch, einige Hinweise zu machen, die man allenfalls im Zweitrat aufnehmen könnte: die Klarstellung der Stellvertreterfunktion auf Verfassungsebene, die Klarstellung der Geschäftsvorbereitungs- und Geschäftsleitungsfunktion des Bundespräsidenten, wahrscheinlich auch auf Verfassungsebene, und die Konkretisierung der "politischen Priorität". Vielleicht findet man noch einen besseren Begriff als "Stellvertreter". Man kann den Stellvertreter ja beispielsweise "Minister" oder "Ministerin" nennen.
Folgen wir also der Mehrheit. Das ist eine Chance, das Kollegium zu erhalten, ist eine Chance, das Bundespräsidium zu stärken - in erträglichem Ausmass - und doch die Kapazitätsprobleme zu lösen, und das in einer flexiblen Form, denn letztlich sind es ja die Menschen, die die Regierung ausmachen, nicht die Institutionen. Im Übrigen vertraue ich auf einen Reifungsprozess im Nationalrat.