Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-03-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Wie Sie auf der Fahne sehen, ist die Minderheit II noch kleiner geworden. Nachdem Herr Cornu nicht anwesend sein kann, bin ich jetzt noch die Einzige aus der Kommission, die diese Minderheit vertritt. Ich vertrete diesen Minderheitsantrag umso vehementer, als ich ja in guter Gesellschaft bin: Ich vertrete - wenn Sie so wollen - den Bundesrat oder den bundesrätlichen Entwurf. Ich denke deshalb, dass es sich durchaus lohnt, für diese Variante zu kämpfen.

Gestatten Sie einen kurzen Rückblick: Die Institutionen unseres Staates sind im Wesentlichen vor 150 Jahren geschaffen worden. Sie haben sich seither kaum geändert; gewandelt haben sich hingegen die Anforderungen an den Staat. Die Notwendigkeit einer Staatsleitungsreform steht denn auch seit Jahren im Raum. Die FDP Schweiz z. B. verlangte an ihrer Delegiertenversammlung im März 1999 dringend eine Staatsleitungsreform. Sie stellte damals auch Punkte in den Raum, die bei der Reform zu beachten sind: Erstens sei die strategische Führung der Regierung zu verstärken, zweitens sei die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Regierung zu erhöhen, und drittens sei die Geschlossenheit des Regierungshandelns zu verbessern. Die Beibehaltung des Kollegialprinzips und eine massvolle Stärkung der Leitungsfunktion wurden ebenso postuliert wie die Forderung nach Verzicht auf eine Vergrösserung des Gremiums.

Eine Reform der Staatsleitung ist meines Erachtens auch deshalb nötig, weil die strukturelle Überforderung des gegenwärtigen Regierungssystems eher zu- als abnimmt. Gerade eine Demokratie schweizerischer Prägung mit ihren aufgefächerten Entscheidungsprozessen bedarf einer handlungsfähigen Regierung. Mitten in Europa sind wir zudem auf eine Regierung angewiesen, welche die Interessen des Landes, der gesellschaftlichen Gruppen und der Wirtschaft nachhaltig und beharrlich zu vertreten vermag.

Das Zweikreisemodell des Bundesrates mit den Delegierten Ministerinnen und Ministern fand auch im Vernehmlassungsverfahren durchaus Anklang. Es fanden sich Kantone und Gruppierungen, die diesem Verfahren zustimmten. Selbstverständlich fanden sich auch Kritiker, die befürchteten, dass mit einem zweistufigen System zu viele Nachteile verbunden wären. Persönlich bin ich der Meinung, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell am ehesten den Anforderungen und Zielen einer Reform entspricht, wie sie seinerzeit an der Delegiertenversammlung 1999 von der FDP gefordert worden ist: Durch die Entlastung von der unmittelbaren Verwaltungsführung und dem Tagesgeschäft kann sich das Bundesratskollegium, wie immer wieder gefordert, stärker auf die eigentliche Regierungsarbeit konzentrieren. Dadurch wird das Kollegium gestärkt, und es kann einer der Hauptmängel unseres heutigen Systems behoben werden. Zudem wird die Kapazität der Regierung erheblich erweitert, und es besteht ein breiter Spielraum für das Umsetzen neuer politischer Schwerpunkte.

Mit dieser Variante kann auch ein siebenköpfiges Kollegium beibehalten werden, was für mich einen wesentlichen Bestandteil der Reform darstellt. Nur so kann die Einheit und die Kohärenz innerhalb der Regierung gewahrt werden. Der Bundesrat hat einen Reformvorschlag gewagt, der den sieben Bundesräten die notwendige Handlungsfreiheit gibt, ohne dass das fein austarierte, stabilisierende System der Machtverteilung angetastet wird.

Ein Neunerkollegium, wie es von der Minderheit I vorgeschlagen wird, würde die bereits heute bestehenden Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Kollegialität nur verstärken und damit ein heute oft beklagtes Malaise vergrössern. Eine Erhöhung um lediglich zwei Mitglieder könnte höchstens genügen, wenn dafür ein eigentliches Präsidialdepartement geschaffen würde. Der schlimmste Fall würde für mich dann eintreten, wenn das Resultat der Regierungsreform darin bestünde, das Kollegium von sieben auf neun Bundesräte zu vergrössern, die Verknüpfung mit der Departementsleitung beizubehalten und auf eine politisch relevante Verstärkung des Präsidiums zu verzichten.

Wenn man mit diesem Modell Ernst machen wollte, müsste nach meiner Meinung die Vergrösserung ein bestimmtes Ausmass annehmen, der Bundesrat also 13 oder 15 Mitglieder umfassen, denn die Landesregierung insgesamt braucht mehr politisch verantwortliche Köpfe. Die Konsequenzen einer namhaften Vergrösserung der Regierung wären allerdings beträchtlich: Das herkömmliche Kollegialitätsprinzip müsste verlassen und ein starkes, politisch verantwortliches Präsidium eingeführt werden.

Sie haben es gesehen, unsere Kommission war in der Frage der möglichen Varianten gespalten. Oft, aus meiner Sicht zu oft, ist darauf hingewiesen worden, dass ein Gremium von Ministerinnen und Ministern unserem System so fremd sei, [PAGE 15] dass kaum Chancen bestehen, eine Staatsleitungsreform mit einer so markanten Änderung dem Volk beliebt zu machen. Es mag sein, dass das Zweikreisemodell nicht nur Begeisterung auslöst. Ich bin aber davon überzeugt, dass mit dieser Variante unserem Regierungssystem die notwendige Flexibilität und ein hohes Mass an operativer Führung zugestanden würden. Das ist für mich für die Zukunft ausserordentlich wichtig.

Noch eine letzte Bemerkung: Wenn wir letztlich überhaupt keine Änderung wollen - dieses Gefühl hat mich manchmal während der Diskussionen in der SPK beschlichen -, dann wäre es wohl besser, wir würden die ganze Übung bereits heute abblasen. Mehr noch: Die Begeisterung für eine Veränderung, Frau Bundesrätin, scheint sich im obersten Führungsgremium in engen Grenzen zu halten. Gerade diese Begeisterung braucht es aber, wenn wir Änderungen durchziehen wollen, die nicht von vornherein gegeben sind. Deshalb macht es möglicherweise auch keinen Sinn, im Parlament lange Debatten zu führen nur um der Debatten willen. Entweder sind wir der Meinung, wir brauchten eine Reform und sie sei für unser Führungsgremium von Bedeutung, oder wir lassen es bleiben und warten zu, bis wir in etlichen Jahren einsehen, dass unser Land ohne Reform seiner Landesregierung nicht mehr auskommt.

Ich bitte Sie, trotz anderer Meinungen, die vehement vertreten worden sind, sich zu überlegen, ob das Modell der Minderheit II, d. h. das Zweikreisemodell des Bundesrates, nicht doch etwas für sich hat.