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Schwaller Urs · Ständerat · 2012-11-27

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-27

Wortprotokoll

Jeder Kanton gibt sich eine demokratische Verfassung, welche der Zustimmung des Volkes bedarf. Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten, und die Kantone [PAGE 959] regeln die Ausübung der politischen Rechte in den kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. So weit die Bundesverfassung.

Unbestritten ist, dass die kantonalen Parlamentswahlen nach dem Proporz- oder nach dem Majorzsystem durchgeführt werden können. Folglich ist auch ein Mischsystem zulässig. Das ist vorliegend gegeben. In den kleinen Einerwahlkreisen ist das vorgegebene Proporzsystem faktisch ein Majorzsystem, das ist richtig. Wir können auch, wie das in der Kommission angetönt wurde, von einem abgekürzten Proporz sprechen. Der Kanton Schwyz will jeder Gemeinde, auch der kleinsten Gemeinde, einen Sitz zugestehen. Gerade aus Freiburger Optik hätte ich mir eigentlich gewünscht, dass das auch unser System wäre, aber das ist nicht der Fall; auf jeden Fall habe ich grosses Verständnis dafür. Meines Erachtens muss dies im Rahmen der Organisations- und Verfahrensautonomie der Kantone möglich sein. Die Kantone sind ja in der Ausgestaltung ihres politischen Systems und auch Wahlverfahrens weitgehend frei; dies umso mehr, als vorliegend das Bisherige, historisch Gewachsene weitergeführt wird. Es handelt sich um ein System, das auch in einer Volksabstimmung von der Mehrheit des Schwyzer Volkes - im klaren Wissen um die gestellten Fragen - ausdrücklich bestätigt worden ist.

Ich gewichte diesen kantonalen Entscheid und die historisch gewachsene Rechtswirklichkeit stärker als die Bedenken des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit und werde deshalb für die Gewährleistung stimmen.

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