Maier Thomas · Nationalrat · 2012-09-12
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Der Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen an nichtqualifizierte Anleger muss von der Finma geregelt werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn unter anderem gemäss Artikel 120 Absatz 2 Buchstabe e eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Finma und den ausländischen Aufsichtsbehörden abgeschlossen worden ist. Die Kommissionsmehrheit folgt in diesem Punkt Bundesrat und Ständerat. Diese Bedingung ist, wohlgemerkt, nur für den Vertrieb an nichtqualifizierte Anleger und damit im Zusammenhang mit dem erhöhten Schutzbedürfnis dieser Anleger zu erfüllen. Für die Finma wird dadurch der Zugang zu den Informationen über ausländische kollektive Kapitalanlagen gewährleistet.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, der Mehrheit zu folgen.